2026-001/documents/handbuch-traumapaedagogik/pages/102.md

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102
Nutzen der traumapädagogischen Haltungen
sie vor Gewalt zu schützen und es dann in seinem Verantwortungsbereich nicht
ausreichend gut gelingt, vor solchen Gewalterfahrungen zu schützen.
Gerade im Scheitern und im Misserfolg zeigen sich die ethische Haltung, das
Selbstvertrauen und die Qualität einer sozialpädagogischen und therapeutischen
Einrichtung. D. h. es gilt die Frage zu beachten: Mit welchem Selbstbewusstsein
kann ich zu meinem Scheitern stehen? Es ist schon interessant, dass für erfolgreiche Jugendhilfemaßnahmen oder therapeutische Maßnahmen häufig die Institution verantwortlich ist, es aber bei gescheiterten Hilfen oft so kommuniziert und
hingedreht wird, dass dafür die Kinder und Jugendlichen und ihr Fehlverhalten in
die Verantwortung genommen werden. Abbrüche werden oft auf eine Art und
Weise gestaltet, dass den Kindern und Jugendlichen Ultimaten gesetzt werden
(Schmid/Lang 2012), die sie dann nicht einhalten können, sodass sich letztlich die
Jugendlichen dafür verantwortlich fühlen und das Scheitern alleine mit sich ausmachen müssen, was sicherlich nicht förderlich für ihre weitere Entwicklung und
den weiteren Hilfeverlauf ist. Die Einrichtungen sind fein raus, denn sie haben
der*dem Heranwachsenden ja noch eine faire Chance gegeben. Aus ethischer
Sicht scheint es sehr wichtig zu sein, dass die Kinder und Jugendlichen und alle
anderen Involvierten im Scheitern ihre Würde behalten können.
Deswegen ist es entscheidend, dass die Einrichtung für den Abbruch die Mitverantwortung übernimmt, dass sie die Enttäuschung, den Frust und die Wut auf
den Klienten oder die Klientin und das Herkunftssystem »containen« und adäquat
und professionell reagieren kann. Es ist wichtig, auch im Scheitern für Kinder und
Jugendliche einen würdigen Abschied mit entsprechenden Ritualen zu gestalten.
Außerdem ist es wichtig, dass Probleme mit Kindern und Jugendlichen möglichst
früh den zuweisenden Behörden kommuniziert werden.
Es sollte nicht nur die Frage Entlassung ja oder nein diskutiert werden, sondern es sollte im Team und in der Institution die Frage gestellt werden, was gebraucht wird, um mit XY weiterarbeiten und sie*ihn halten zu können. Es wäre
eigentlich wünschenswert und notwendig, dass abgebende und aufnehmende Einrichtungen den Fall gemeinsam offen und transparent besprechen sowie sehr ausgiebig reflektieren. So können Beziehungsfallen und schwierige Situationen analysiert und potenzielle Probleme in der neuen Institution antizipiert werden, sodass
dort adäquat darauf reagiert werden kann. Leider werden oft die Probleme in der
Situation der Abgabe gar nicht so transparent besprochen, wenn die Sorge besteht,
es finde sich keine geeignete Einrichtung, oder wenn Einrichtungen Angst haben,
eine*n z. B. so schwierigen Jugendliche*n aufzunehmen. Es ist aber in hohem Maße unethisch, sowohl gegenüber der*dem Jugendlichen als auch gegenüber den
Mitarbeitenden der aufnehmenden Einrichtung, nicht alles, was in der alten
Einrichtung geschehen ist, transparent zu machen. Es ist nicht zu verantworten,
Übergriffe und Grenzverletzungen, die ein*e Jugendliche*r begangen hat, nicht
transparent weiterzugeben, sodass diese*r in einer neuen Einrichtung wieder Mit­