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Ethische Fragestellungen bei Abbrüchen in der Heimerziehung
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Ethische Fragestellungen bei Abbrüchen in der
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Heimerziehung
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Die erste psychische Herausforderung stellt sich oft schon rund um die Frage, unter welchen Bedingungen und wie eine Fremdunterbringung eingeleitet werden
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kann und wie ein solch gravierender Einschnitt im Leben einer Familie so begründet und umgesetzt werden kann, dass keine Loyalitätskonflikte für das Kind bzw.
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den*die Jugendliche*n, die den Erfolg der Erziehungsmaßnahme durch Abbruch
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beeinträchtigen könnten, entstehen (Oezdirek et al. 2024; Schmid/Fegert 2019).
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Die unterbringenden Behörden haben hier oft die Wahl zwischen suboptimalen
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Alternativen – sehen sie doch die Belastung durch die Unterbringung und den
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Widerstand der Familie und andererseits die langfristige Entwicklungsgefährdung
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des Kindes. Leider zeigen diverse Studien, dass gerade bei gescheiterten Verläufen
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einerseits die ersten Interventionen tendenziell zu spät und oft zu Beginn nicht
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ausreichend intensiv – im Sinne von zu verzagt – erfolgte, dass aber andererseits
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eine nicht ausreichende Partizipation der Familie ebenfalls zu schlechteren Verläufen und Loyalitätskonflikten führt, sodass sich das Dilemma nur durch intensivste Motivationsarbeit auflösen lässt (Schmid/Fegert 2019).
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Eine schwierige ethische Frage aktualisiert sich, wenn psychosoziale Helfer*innen mit ihrem ›Scheitern‹ oder der Stagnation in den Hilfen konfrontiert werden.
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Hier stellt sich oft die Frage, ob ein schwieriger Verlauf lieber beendet werden soll,
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um der Klientin oder dem Klienten die Chance für einen Neuanfang an einem
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anderen Ort zu eröffnen, oder ob es nicht sinnvoll ist, Krisen gemeinsam durchzustehen, dem Kind und der*dem Jugendlichen dadurch neue Beziehungserfahrungen zu ermöglichen sowie die Beziehungskontinuität und Bindungsfähigkeit der*des Heranwachsenden zu fördern. Das ethische Problem dabei ist, dass es oft nicht
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nur eine Entscheidung des Kindes bzw. der*des Jugendlichen ist, sondern dass
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dahinter eben oft auch die Frage steht, wie belastend auf der einen Seite das Halten
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junger Menschen für die Mitbewohner*innen und Mitarbeitenden in der Einrichtung ist. Dann gibt es noch die Frage, wie das Wohl der Klientin/des Klienten auf
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der anderen Seite zu gewichten ist, aber natürlich auch die Zufriedenheit der zuweisenden Behörden und Kooperationspartner*innen, die einem diesen Jugendlichen anvertraut haben. Dabei ist insbesondere der Schutz der untergebrachten
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Kinder und Jugendlichen vor Gewalt im Heim durch andere Kinder und Jugendliche, und in extremen Fällen auch durch Personal eine wichtige Aufgabe, die z. B.
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durch Gewaltschutzkonzepte abgedeckt werden sollte. Internationale Übersichtarbeiten zeigen leider, dass fast 70 % der untergebrachten Kinder von verbaler,
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psychischer und physischer Gewalt durch Mitbewohner*innen in ihrer Institution
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berichten (Konstantopoulou/Mantziou 2020), sodass hier (traumapädagogische)
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Schutzkonzepte dringend weitere Verbreitung finden müssen. Ethisch ist es problematisch, wenn man Kinder als Staat aus Familien entnimmt mit der Intention,
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