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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 246
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Teil 3 Fallarbeit mit KPG
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• systemische Suchttherapie,
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• differenzierte suchtspezifische Selbsthilfekonzepte,
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• Meditationstechniken sowie
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• systemische Paar- und Familientherapie.
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Vor dem Hintergrund eines humanistischen Menschenbilds werden Krisen als
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Chancen zur Weiterentwicklung betrachtet. Um eine erfolgreiche berufliche
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und soziale Reintegration zu ermöglichen, werden auch eine sozialdienstliche
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Begleitung sowie eine umfassende Nachbetreuung angeboten. Weiter beinhaltet
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das Konzept der Suchttherapie ein detailliertes und ausdifferenziertes Regelwerk, damit die Klientinnen und Klienten sich auf die Aufarbeitung und Genesung ihres Suchtproblems konzentrieren können. Als wichtigste Grundregeln
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gelten die Abstinenz von Drogen, Alkohol und Medikamenten während des
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ganzen Aufenthaltes sowie keine körperliche und verbale Gewaltandrohung
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oder -anwendung.
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Die Organisation arbeitet nicht nach Kooperativer Prozessgestaltung (KPG).
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Einzelne Abläufe und Methoden lassen sich zwar gut denjenigen des KPG-Modells zuordnen, jedoch sind in der Organisation nur wenige Hilfsmittel zur
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Strukturierung der sozialpädagogischen oder sozialarbeiterischen Begleitung
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vorhanden.
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1.2
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Begründung der Fallauswahl
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Im ausgewählten Fall geht es um den männlichen Klienten R. Er ist 44 Jahre
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alt, verheiratet und Vater eines 3-jährigen Sohnes. Die Beziehung zu seiner
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Frau ist aktuell mit vielen Schwierigkeiten verbunden, was dazu führt, dass
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R. in Bezug auf die Kinderbetreuung sehr gefordert ist. R. ist seit ca. 27 Monaten in der Organisation in Therapie – dies ist überdurchschnittlich lang
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und hängt damit zusammen, dass R. eine offene Kostengutsprache erhalten
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hat. Er ist freiwillig ins Therapiezentrum eingetreten auf Grund einer schweren langjährigen Sucht- und Deliktgeschichte. R. befindet sich im letzten Abschnitt seiner Therapie, in der Integrationsphase. R. wohnt zusammen mit
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zwei anderen Klienten in der sog. Integrationswohnung, welche sich ca.
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40 Minuten vom Therapiezentrum befindet. Er erhält keine therapeutische
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Begleitung mehr innerhalb der Organisation, nimmt jedoch wöchentliche
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Gespräche mit einem externen Psychotherapeuten wahr.
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Bei ihm steht momentan die berufliche Integration im Vordergrund. R.
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hat keine abgeschlossene Berufslehre. Wegen eines Rückenleidens und den
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Folgen seiner Suchterkrankung bezieht er derzeit eine volle Invaliditätsrente.
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Sein berufliches Ziel ist es, an der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik
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zu studieren. Dazu gilt es, verschiedene Strategien auszuloten, u. a. solche
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mit und ohne Unterstützung der Invalidenversicherung (IV). Aktuell befindet
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sich R. sowohl in einem Prozess der IV zwecks beruflicher Massnahmen als
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auch in einer Beratung beim Berufsinformationszentrum (BIZ). Er hat in dieser Schlussphase seiner Therapie einen sehr individuellen Wochenplan. Um
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