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Hochuli Freund
31.7.17 S. 46
Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen
dass es weder zu unangemessen Vereinfachungen noch zu nicht überprüfbaren
Schlussfolgerungen kommt« (ebd.:45). Ausserdem liefert die Diagnosemethode
ein Beispiel für die gelingende Vermittlung zwischen Theorie und Praxis, wodurch sie nicht nur im wissenschaftlichen Kontext Verwendung findet, sondern
auch bei der berufspraktischen Arbeit zum Einsatz kommen kann. Als Nebeneffekt leistet die Weiterentwicklung Sozialer Diagnostik im Rahmen des Konzepts
KPG einen Beitrag zur Professionalisierung der Sozialen Arbeit. Denn Diagnose
stellt seit je her auch ein Mittel zur Professionalisierung dar (vgl. Hochuli
Freund/Stotz 2015:216).
3.4
Besonderer Stellenwert der Kooperation
Im Konzept KPG wird ein gesteigerter Wert auf Kooperation gelegt. Bereits in
der Bezeichnung ist die Vorgabe verankert, dass es sich um eine Prozessgestaltung handelt, die Kooperation an oberste Stelle setzt. Darin ist die Kooperation
auf der Fachebene und mit den Klientinnen und Klienten enthalten. Letzterer
kommt die grössere Bedeutung zu, da Klientinnen und Klienten im Zentrum
der Arbeit stehen. Die Arbeitsbeziehung wird in der Sozialen Arbeit zwar
durchgehend als notwendige Grundvoraussetzung erachtet, jedoch selten ausführlich dargelegt. Zudem wird die Gestaltung der Beziehung meist als schwer
greifbar und nicht planbar eingeschätzt (vgl. ebd.:87f.). Dies zeigt sich auch in
den bisherigen Modellen, in denen die Kooperation meist kaum oder nur oberflächlich berücksichtigt wird. Die Methodik KPG stützt sich auf das Verständnis der Koproduktion, d. h. nur gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten
kann etwas erreicht werden, und auf drei grundlegende Haltungen als Leitlinie
für das Handeln (vgl. ebd.:56). Es bedarf der Aufmerksamkeit, »die einerseits
die Bedürftigkeit und Verletzlichkeit der Klientin beachtet, sie aber auch in ihrer Andersartigkeit und ihrem Anderssein respektiert« (ebd.:74), der Achtsamkeit, die Ressourcen und individuelle Lösungsstrategien ernst nimmt und sich
durch Empathie auszeichnet, und der Anwaltlichkeit, Menschen trotz Autonomieverlust bewusst einzubeziehen und unter Berücksichtigung ihrer Interessen
zu vertreten (vgl. ebd.:74f.).
In der Ausgestaltung des Konzepts wird Kooperation institutionalisiert und
an vielen Stellen planbar gemacht. Bei jedem Prozessschritt wird auf Aufgaben
in Bezug auf die Kooperation verwiesen. In der Methodenreflexion wird jede
Vorgehensweise dahingehend überprüft, ob Klientinnen und Klienten involviert
sind. Zudem sind Evaluationsfragen festgelegt, die immer auch auf die Berücksichtigung und das Gelingen der Kooperation abzielen. Auf diese Weise kann
ein hohes Mass an Kooperation gewährleistet werden. Die kooperative Grundhaltung fliesst in Standards und praktische Hilfen ein, beispielsweise, wenn bei
Formulierung von Zielen zwischen Unterstützungs- und Bildungszielen unterschieden wird. Dadurch wird darauf verwiesen, dass auch Zielfindung als Aushandlungsprozess verstanden werden muss und nur gemeinsam mit den Betroffenen ihre (Bildungs-)Ziele gesetzt und verfolgt werden können (vgl. ebd.:261).
In der Praxis sind auch andere Verhältnisse vorzufinden, Klientinnen und
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