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• den Einsatz der Beteiligten im Hinblick auf das Einhalten der Zielvereinbarungen • die gewählten Interventionen, Methoden und Instrumente (Arbeitsweisen) in Bezug auf die Zielerreichung • die Umwelteinflüsse • die inter- und intraprofessionelle Kooperation • die Angemessenheit der eingesetzten Mittel • die entstehenden Kosten (vgl. ebd.:133). Das Controlling in der Sozialen Arbeit beinhaltet immer auch ein vorausschauend angelegtes Überprüfen, um Optimierungschancen erkennen zu können. Es ist demnach zu fragen, zu welchen Aspekten man Erkenntnisse erlangen möchte und was diese für den weiteren Prozessverlauf bedeuten. Simmen et al. sehen in einem umfassenden Controlling eine große Chance, wenn es Klientinnen – mit Unterstützung von Sozialpädagogen – gelingt, nicht nur neue Strategien zu erlernen, sondern diese auf den Alltag zu transformieren. Dies setzt ein Bewusstsein voraus, wie Lernen bei den Klientinnen funktioniert (vgl. Simmen et al. 2008:35). Neben dem Schaffen von Transparenz (Informationsnotwendigkeit) und der fortdauernden Dokumentation der Fallbearbeitung/Unterstützungsleistungen sehen wir das Controlling als dritte wesentliche Aufgabe der Koordinationsperson oder Systemvernetzerin bei der Interventionsdurchführung.
13.5
Dokumentation
Bereits im ersten Prozessschritt Situationserfassung haben wir darauf hingewiesen, dass Daten, Fakten, Beobachtungen etc. schriftlich festgehalten werden sollen, ohne aber genauer auszuführen, wie dies zu geschehen hat. Nun sollen im Zusammenhang mit der Interventionsdurchführung einige Hinweise zur Aktenführung bzw. Dokumentation gegeben werden, die in Bezug auf alle Prozessschritte gültig sind. Dokumentationen werden von Professionellen über Klientinnen geschrieben. Sie werden für ausgewählte Klienten(gruppen) oder Adressatengruppe mit einem bestimmten Auftrag oder Ziel verfasst. Der Inhalt bezieht sich auf einen spezifischen Zeitraum und fokussiert zum einen die Interventionen bzw. die sozialarbeiterische Unterstützungsarbeit und zum andern die Veränderungen und Entwicklungen einer Klientin. Dokumentationen sind das Ergebnis der Aktenführung; es sind die auf Papier oder elektronisch, akustisch oder optisch gespeicherten und abgelegten Daten (vgl. Geiser 2009:28; Kap. 8.5). Bei der Aktenführung handle es sich »um Tätigkeiten, die • reflektiert (überlegt), • systematisch (nach einem sachlogischen Verlauf gesteuert, d. h. auch zielgerichtete), • objektivierbar (sachbezogen, begründbar),