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bedeutsamen Zielen zu unterstützen.
11.3
Zielfindung und Zielsetzung in Kooperation
Als übergeordnete Orientierungslinie für die Zielfindung mit Klienten und Klientengruppen erachten wir die grundlegende Ausrichtung der Sozialen Arbeit als wegweisend ( Kap. 2.4). Auf welcher Ausdifferenzierungsebene Ziele auch formuliert werden, stets sollen sie die (Wieder-)Herstellung einer autonomen Lebenspraxis unterstützen, zur Bewältigung eines gelingenden Alltags beitragen sowie Inklusionsvermittlung und – wo angezeigt – Exklusionsverwaltung befördern. Diese Leitlinie bildet zwar eine Grundlage, handlungsleitend aber sind erst die gemeinsam mit Klientinnen herausgearbeiteten Zielsetzungen. Professionelle erkunden, was für Klientinnen aufgrund von Situationserfassung, Analyse und Diagnose subjektiv wichtig und bedeutsam ist und erarbeiten mit ihnen Ziele, die benennen, was sie besser bewältigen und erreichen möchten (wie z. B. Konflikte in der Familie oder Umgang mit dem eigenen Suchtverhalten). Diese Ziele werden auch Bildungsziele genannt, denn sie visieren einen Zuwachs an Kompetenzen in einem bestimmten Bereich an. Zielfindung mit wenig motivierten Klientinnen Soziale Arbeit hat häufig mit Klienten im Zwangskontext zu tun, die professionelle Hilfe nicht von sich aus gesucht haben und keine konkreten Vorstellungen vom Unterstützungsprozess haben, sich nicht festlegen wollen oder können, wenig motiviert sind. In der Praxis wird oftmals mit etwas Druck nachgeholfen, weil Professionelle im Sinne der Klienten zu handeln glauben, da sie ja deren Nutzen im Auge haben. Kognitivbehavioralen Ansätzen gemäß sollen Klienten durch Information, Appelle, Verhandeln oder durch strategisches Einsetzen professioneller Autorität beeinflusst oder überredet werden, damit sie (wieder) Kontrolle über ihre Lebenssituation erlangen (vgl. Conen/Cecchin 2013:55). Nachlassende Motivation oder Ausblenden der Abmachungen sind oft Zeichen dafür, dass dieses Überreden keine nachhaltige Wirkung gezeigt hat und nach dem falschen Motto »Wo mein Wille ist, ist dein Weg« (Lüttringhaus/Streich 2007:137) gehandelt wurde. Der eigene Wille stellt auch im Zwangskontext das entscheidende Kriterium für eine Veränderung dar, und wenn er nicht vorhanden ist, lässt er sich auch nicht erzwingen. Es ist aber möglich, dass Professionelle in solchen Situationen für sich selbst Unterstützungsziele formulieren. Diese sollen eine Orientierungslinie für das eigene Handeln bilden, indem benannt wird, welche Erfahrungsfelder geschaffen werden sollen, durch die Klienten schließlich motiviert werden können, für sich selbst (wieder) Perspektiven zu entwickeln. Der ›nicht vorhandene Wille‹ kann einleuchtende Gründe haben. Er kann als Reaktion auf die Veränderungsbestrebungen der Professionellen betrachtet werden, möglichst autonom einen eigenen Weg zu beschreiten. Es kann auch sein, dass Klienten nicht vorschnell (liebgewonnene) Gewohnheiten aufgeben wollen, Loyalitätsgründe geltend machen oder auf