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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 143
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KPG im Eingliederungsmanagement
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Suchprozess einbezogen werden soll. Ist neben der Sozialarbeiterin ein CaseManager aus einem anderen Hilfesystem im Fall engagiert, ist an dieser Stelle
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des Prozesses eine gemeinsame Sitzung angezeigt.
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Die Interventionsplanung beinhaltet verschiedene Schritte. Sie beginnt mit
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der kreativen Phase der Suche nach Interventionsmöglichkeiten, in der der Blick
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geöffnet und zunächst alles sog. Unmögliche gedacht und gesagt werden kann.
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Biografische Erfahrungen des Klienten (was schon einmal hilfreich gewesen ist)
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können ebenso genutzt werden wie der Erfahrungsschatz des Professionellen
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bzw. der Organisation (was in ähnlichen Fällen schon einmal erfolgreich war).
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Lohnenswert ist es auch, alle Ressourcen zu erkunden: die individuellen und sozialen Ressourcen des Klienten, die organisationalen und sozialen Ressourcen
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am Arbeitsplatz. Auf diese Weise können neue, manchmal ungeahnte Möglichkeiten entdeckt werden.14 Vielleicht gibt es auch Studien, welche die Evidenz
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von Interventionen in spezifischen Fallkonstellationen nachweisen (Mullen et
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al. 2000).
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Die verschiedenen Optionen gilt es in einem zweiten Schritt zu bewerten:
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Wie gross ist der Aufwand, welche Hindernisse und welche weiteren Einflussfaktoren gibt es allenfalls, welche negativen Nebenfolgen könnte das haben etc.
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Auch die Vorgaben von aussen – rechtliche Bedingungen, Auflagen des Arbeitsgebers, anfällige Sanktionen – sind der Klientin gegenüber transparent darzulegen und in die Bewertung der einzelnen Möglichkeiten einzubeziehen.15 Ein
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Best- oder Worst-Case-Szenario zu entwickeln ist ein gutes methodisches Hilfsmittel, um insbesondere unerwünschte Nebenwirkungen voraussehen und die
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Interventionsplanung entsprechend modifizieren zu können.
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Auf dieser Basis kann gemeinsam eine Entscheidung gefällt werden für eine
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bestimmte Intervention (bzw. für ein Bündel von Interventionen). Erst jetzt
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wird die konkrete Planung angegangen. Hilfreich ist, zunächst die Grobziele zu
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konkretisieren und mit Hilfe der Frage »Was soll bis wann erreicht sein?« in
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Feinziele zu operationalisieren.16
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Weiter gilt es zu klären:
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• Wer macht was?
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• Was gilt es zu koordinieren, wer soll wie informiert werden?
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• Was soll wie dokumentiert werden?
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14 Eine Orientierung am Handlungskonzept ›Empowerment‹ ist dabei hilfreich (vgl. Herriger 2014).
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15 Auf diese Weise kann es gelingen, dass die Sozialarbeiterin ihrer Kontrollfunktion gerecht wird, ohne sich selber damit zu identifizieren und ohne von der Klientin damit
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identifiziert zu werden (siehe 1.1, auch Kähler/Zobrist 2013:102 ).
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16 Erst an dieser Stelle im Prozess ist es hilfreich, Feinziele zu formulieren, die den
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SMART-Kriterien genügen – d. h. Spezifisch, Messbar, Aktzeptabel, Realistisch, Terminierbar sind (siehe oben, 2.4). Sinnvollerweise werden bei jedem Feinziel Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung formuliert (mit der Hilfsfrage: »Woran kann
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man erkennen, dass das Feinziel erreicht ist?«).
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