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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 97
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Kooperation und Multiperspektivität
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dert jedoch die Einsicht, dass der eigene Zugang zum Fall – bei allem Bemühen
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um eine differenzierte Sichtweise – immer ein eingeschränkter ist, sowie die Erkenntnis, dass sich durch das Verknüpfen verschiedener fachlicher Perspektiven
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neue Handlungsoptionen eröffnen, die über die Möglichkeiten der einzelnen
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Professionen und Fachpersonen hinausgehen. Hier kommt der alte aristotelische – und neue systemische – Grundsatz zum Tragen: »Das Ganze ist mehr als
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die Summe seiner Teile.«
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Zu den Bedingungen des Gelingens zählen Darius und Hellwig (vgl. 2004:
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509ff.) Folgendes:
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• Kooperationen erfordern die Anerkennung der Gleichwertigkeit der fachlichen Kooperationspartner;
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• Kooperationen beziehen sich auf einen gemeinsamen ›Gegenstand‹ sowie zumindest teilweise übereinstimmende Ziele;
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• Kooperation muss sich für alle Beteiligten lohnen;
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• Kooperation benötigt eine Basis gegenseitigen Vertrauens;
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• Kooperation ist von Personen abhängig – sie braucht aber Strukturen und
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Verfahren, die Personen schützen.
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Als gemeinsame Zielorientierung für eine interprofessionelle Kooperation kann
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das Bestreben gelten, die bestmögliche Unterstützung für die Klienten zu bieten.
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Eine erste Voraussetzung jedoch ist die Tatsache, dass die verschiedenen Perspektiven transparent sind – oder, wie es Fegert und Schrapper (2004:5) prägnant formulieren: »Wer zusammenarbeiten will oder soll, muss voneinander
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wissen.«9
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Perspektive der Klientinnen und Klienten
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So wichtig die Kooperation von Fachleuten aus verschiedenem Professionen ist,
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so sehr wurde Multiperspektivität bislang auf der Basis einer groben Vereinfachung diskutiert: als Austausch fachlicher Einschätzungen und Interventionsideen. Professionelles Handeln erscheint damit als reines Expertenhandeln. Insofern die Soziale Arbeit jedoch personenbezogene soziale Dienstleistungen
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anbietet,10 ist sie auf die Mitarbeit von Klientinnen angewiesen: Eine soziale
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Dienstleistung ist eine koproduktive, gemeinsam erbrachte Leistung von Professionellen und Klienten (vgl. Olk et al. 2003:XIII). Der Kern professionellen
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9 Und Liebe (2012:11) formuliert: Voraussetzung für eine Multiprofessionalität sei,
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»dass die jeweiligen professionellen Aufgaben- und Kompetenzprofile gekannt und
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anerkannt werden«.
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10 Ausserdem gehören sozialpolitische Aktivitäten zur Veränderung von Lebensbedingungen und das Bereitstellen sozialräumlicher Angebote zu den Aufgaben der Sozialen
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Arbeit.
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