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diese Domäne den Praktikerinnen und Praxisorganisationen überlassen
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wird. Neben den unter Kapitel 12.1 erwähnten Arbeitsregeln von Müller
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findet sich bei Schwabe eine Strukturierung des Hilfeplanungsprozesses mit
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Hinweisen auf die Gestaltung des Vorgehens (vgl. 2013:101 ff.). In unserem
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Konzept sind die Interventionsplanung und ihre Einbettung in die
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Prozessgestaltung wichtige Aspekte. Wir sehen sie als eigenständigen
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Prozessschritt im Unterstützungsprozess an ( Kap. 12.1) und messen dem
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methodisch strukturierten Vorgehen eine wichtige Bedeutung zu. Dieses
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lässt sich in vier Schritte gliedern. Wie bereits erwähnt können diese auf
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beiden Ebenen stattfinden: auf der Fachebene wie auch gemeinsam mit
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Klient(innen).
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Schritt 1: Vorüberlegungen zum Vorgehen
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Oftmals erweisen sich Zielfindung, gemeinsames Aushandeln und
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Zielvereinbarung als zeitaufwändig, sodass in der Folge möglichst zügig
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Interventionen erarbeitet werden möchten. Dabei kann leicht vergessen
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gehen, dass die ausgearbeiteten Ziele das Ergebnis eines längeren
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analytischen Prozesses darstellen und auf einer Komplexitätsreduktion
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basieren. Das kann dazu führen, dass wichtige Erkenntnisse aus dem
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Fallverstehen ungenutzt bleiben (und es in der Fallbearbeitung sozusagen
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zu einem Bruch zwischen analytischer und Handlungsphase kommt). Damit
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Analyse und Diagnose einerseits und Ziele andererseits tatsächlich als
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Grundlage (bzw. Rahmen) für die Interventionsplanung dienen, ist es
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hilfreich, zunächst die wichtigsten Erkenntnisse aus den vorausgegangenen
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Prozessschritten noch einmal zusammenzufassen und ihre Bedeutung für
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die Interventionsplanung herauszuarbeiten.
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• Situationserfassung: Wie lautet der Auftrag? Was wissen wir? Welches
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sind relevante Fakten zur aktuellen Situation und zur Vorgeschichte?
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Welche Informationen zur Klientin oder ihrem Umfeld sollen unbedingt
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beachtet werden? Wo gibt es Ressourcen?
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• Analyse: Welche Erkenntnisse aus der Analyse müssen berücksichtigt
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werden (wie z. B. personale und soziale Ressourcen, Probleme, Anliegen
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der Klienten und Beteiligten)? Worum geht es, wie lautet die
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Fallthematik?
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• Diagnose: Welches sind wichtige Erkenntnisse aus dem
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Verstehensprozess, die beachtet werden sollen (wie z. B. jahrelange
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Stigmatisierung in einem Wohnquartier)? Welche Erklärungen sind
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bedeutsam (z. B. zu einem bestimmten Bewältigungsverhalten), wie lautet
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die Arbeitshypothese?
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• Zielsetzung: Welche Grobziele werden von wem angestrebt (wie z. B.
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vereinbarte Bildungsziele für Klienten und Unterstützungsziele für die
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Professionellen)? Wer war an der Vereinbarung der Grobziele beteiligt
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und soll evtl. in das weitere Vorgehen einbezogen werden? Woran wird
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man erkennen können, dass die Grobziele erreicht sind?
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Weiter gilt es zu überlegen, ob sich die Praxisorganisation an einem
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handlungsleitenden Konzept ( Kap. 12.3.2) orientiert (z. B. Empowerment,
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lösungsorientierter Ansatz). Wenn ja, ist zu fragen, was dies für das
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Vorgehen bedeutet.
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