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deren Erreichung sie gemeinsam verantwortlich sind (vgl. Van Dick/West
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2005:3). Trotz dieser gemeinsamen Verantwortung für den Arbeitsprozess
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und für Entscheidungen bleibt jedes Teammitglied individuell
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verantwortlich für seine Arbeit (vgl. Balz/Spieß 2009:100). In einem Team
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besteht eine funktionale Aufgaben- und Zielorientierung. Aufgaben werden
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vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die Erreichung der Ziele
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festgelegt und gewichtet und entsprechend der Kompetenzen der
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Mitarbeitenden verteilt. Durch diese Arbeitsteilung wird die konkrete
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Arbeit an der Dienstleistung vorangebracht. Im Gegensatz zu Arbeits- oder
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Projektgruppen tauschen Teams nicht nur Informationen aus, sondern
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arbeiten und handeln auch gemeinsam (vgl. ebd.:98 f., 107). Arbeitsteams in
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Organisationen sind formelle Gruppen, die gebildet werden zur Erfüllung
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organisationaler Funktionen und strukturell als soziale Einheiten verankert
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sind. Die Beziehungen zwischen Teammitgliedern sind über vertragliche
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Bindungen hergestellt und hinsichtlich Rechten und Pflichten geregelt.
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Häufig sind formelle Gruppenrollen (wie z. B. Teamleitung), Strukturen,
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Regeln und Entscheidungsprozesse festgelegt, ebenso der
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Verhaltensspielraum der Einzelnen. Interaktionen sind zunächst
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funktionsorientiert und finden innerhalb eines formellen Rahmens statt.
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Die Arbeitseinheiten und die hierarchischen Beziehungen zueinander
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können in einem Organigramm abgebildet werden. Daneben können in
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einer Organisation auch informelle Gruppen entstehen; dies geschieht auf
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der Grundlage individueller Bedürfnisse und auch über Arbeitseinheiten
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und Hierarchieebenen hinweg. Sie zeichnen sich aus durch engere
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emotionale Beziehungen, beispielsweise aufgrund sozialer Ähnlichkeit,
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gemeinsamer Interessen oder Motive (vgl. ebd.:101, 103).
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Die arbeitsteilig organisierte Erbringung von Dienstleistungen führt zu
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unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit. Koagierende Mitglieder
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einer Arbeitsgruppe führen ihre Tätigkeit relativ unabhängig voneinander
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aus und finden sich nur zu punktuell koordinierenden Tätigkeiten
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zusammen.
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So nehmen z. B. Mitarbeiterinnen in der Sozialpädagogischen
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Familienbegleitung die Begleitung der einzelnen Familien
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eigenverantwortlich wahr. Regelmäßige Teamsitzungen dienen dem
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Informationsaustausch, der Meinungsbildung und der Klärung
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organisatorischer Fragen, Fallbesprechungen oder Fallsupervisionen dem
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Austausch und der gemeinsamen Reflexion der individuellen Fallarbeit.
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Interagierende Mitglieder eines Teams hingegen haben einen höheren
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Kooperationsbedarf und richten ihre Arbeitsaktivitäten gemeinsam auf eine
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Klientin oder eine Klientengruppe. Zwischen diesen Mitarbeiterinnen
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besteht ein kontinuierlicher Abstimmungsbedarf hinsichtlich der
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inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Gestaltung aller Aktivitäten (vgl.
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Balz/Spieß 2009:104). Besonders herausfordernd ist die Zusammenarbeit
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dann, wenn Professionelle gleichzeitig tätig sind.
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So unterstützt beispielsweise ein sozialpädagogisches Team einer
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Wohngruppe einer Jugendhilfeeinrichtung gemeinsam die Jugendlichen,
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die hier leben – oft gleichzeitig, immer auch zeitlich alternierend. Eine
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besonders enge Abstimmung ist nötig, wenn z. B. eine Klientensitzung
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gemeinsam von zwei Sozialpädagogen geleitet wird.
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