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handeln. Können diese Spannungen nicht innerhalb einer erforderlichen
Frist abgebaut werden, liegt ein Problem vor. Im Falle von sozialen
Bedürfnisspannungen sprechen wir von einem sozialen Problem, das
Menschen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen
bewältigen können. Soziale Arbeit wird u. a. nötig, wenn die Lösung sozialer
Probleme nicht oder ungenügend möglich ist.
4.1.3
Grundlegende ethische Normen
Wie noch auszuführen sein wird ( Kap. 4.2), nehmen die gesetzlichen
Bestimmungen über Sozialhilfe die Leitidee auf, dass Soziale Arbeit der
Menschenwürde verpflichtet ist, indem als Aufgabe der Sozialhilfe gesehen
wird Menschen so zu unterstützen, dass ihnen ein menschenwürdiges
Leben gesichert ist ( Kap. 4.2.1). Menschenwürde, so ist zu folgern, ist
somit nicht an noch zu bestimmende (Charakter-)Eigenschaften oder
Kompetenzen gebunden, sondern dem Menschen inhärent (vgl. Fischer et al.
2007:348). Nach Spaemann (2001:109) stellt der Begriff Menschenwürde
ein letztes unhintergehbares Element des Selbstseins dar und besitzt somit
normativen Charakter. Menschenwürde stellt in Bezug auf das Handeln eine
Grenze dar, die nicht überschritten werden darf. Die 1948 von den
Vereinten Nationen entworfene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
hat zum Ziel, die »allen Mitgliedern der menschlichen Familie
innewohnende Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte«
Geltung zu verschaffen (vgl. Heidelmeyer 1997:225). Da der Begriff
Menschenwürde alltagssprachlich etliche Unschärfen aufweist und sehr
unterschiedliche Vorstellungen gelingenden Lebens damit verbunden
werden (wie z. B. Glück, Wohlergehen, Ganz- und Unversehrtsein,
Gesundheit etc.), soll er im Folgenden hergeleitet und präzisiert werden.
Menschenwürde
Kant verweist in seiner Kritik der praktischen Vernunft (2008) darauf, dass
der Mensch von sich aus frei ist, weil er sich von der Natur freigesetzt hat
und zwischen Alternativen frei entscheiden kann. Damit ist zunächst die
Willkürfreiheit gemeint, die alle Möglichkeiten einer Wahl offen lässt.
Freiheit im eigentlichen Sinn erreicht der Mensch, wenn er sich von der
praktischen Vernunft leiten lässt. Der Grundsatz, als kategorischer Imperativ
formuliert, fordert von jedem Menschen sein Handeln nach der Regel
auszurichten, an die sich alle Menschen halten sollen: »Handle so, dass du
die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden
andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel
brauchest« (Kant 2008:61). Hinter dem kategorischen Imperativ steht die
Vorstellung, dass Menschen als Vernunftwesen zur Autonomie (vor griech.
autos = selbst und griech. nomos = Gesetz) bestimmt sind. Nach Hoerster
(2002:7) bedeutet Menschenwürde eine Grenze, die verbietet, sich den
Mitmenschen zum Werkzeug zur Erreichung der eigenen Ziele zu machen.
Dieses Instrumentalisierungsverbot bildet nach Schlittmaier (2004:17)
somit den Kern der Menschenwürde. Im Kontext der Bioethik ist diese
Anschauung heftig umstritten, was für die Soziale Arbeit nicht ohne Folgen