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›Klientin‹ (namentlich in allen Formen der Beratung und den Bereichen der
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Tertiärprävention, wie z. B. Einrichtungen der stationären Kinder- und
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Jugendhilfe oder des Straf- und Justizvollzugs), allenfalls auch
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›Adressaten‹ (insbesondere im Bereich der Primär- oder
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Sekundärprävention, wie z. B. der Gemeinwesenarbeit, Schulsozialarbeit).
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(Un-)Freiwilligkeit
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Das Strukturmerkmal der ›Koproduktion‹ wirft spannende Fragen auf. Dass
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es unmöglich ist, eine Veränderung einer Person ›herzustellen‹, haben wir
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bereits in Zusammenhang mit dem Strukturmerkmal der geringen
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Standardisierbarkeit des professionellen Handelns festgestellt (
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Kap. 3.2.3). Nun wurde noch einmal von einer anderen Seite her deutlich,
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dass Veränderung ohne Beteiligung des Klienten, ohne gemeinsames
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zielorientiertes Handeln von Sozialpädagogin und Klientin nicht denkbar
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ist. Diese Kooperation unbedingt zu wollen und zu suchen ist ein
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wesentlicher Aspekt einer professionellen Grundhaltung ( Kap. 6.2.2).
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Dieses strukturelle Angewiesensein auf Kooperationswilligkeit und fähigkeit der Klienten verweist darüber hinaus auf eine spezifische Seite
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professioneller Kompetenz. Insbesondere da, wo die Kontaktaufnahme
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einer Klientin mit einer Institution der Sozialen Arbeit nicht freiwillig bzw.
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unter Druck erfolgt – wie z. B. im Straf- und Justizvollzug, aber auch in
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manchen stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in der
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Suchtberatung etc. – und damit eine eigenständige (intrinsische) Motivation
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und ein Kooperationswille nicht einfach vorausgesetzt werden können, sind
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die Sozialpädagogen gefragt, zunächst das zu erarbeiten und zu
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ermöglichen, worauf sie unabdingbar angewiesen sind: die
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Kooperationsbereitschaft eines Klienten. Es gelte das Paradoxon zu
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bewältigen, »die anfängliche Unmöglichkeit eines Bündnisses als
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Voraussetzung für die Möglichkeit der Entwicklung eines Bündnisses zu
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akzeptieren«, so Müller (1991:119, Hervorh. original).
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»Verhandlungsfähigkeit kann nicht vorausgesetzt werden. Es kommt darauf
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an Vertrauen zu gewinnen und den Willen zur Veränderung erst zu
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wecken«, so Thiersch (2002:216): »Verhandlung muss immer auch
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Positionen deutlich artikulieren; sie muss bereit sein zur Werbung, ja zu
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Streit und Kampf – und dies ist dann die manchmal bittere Konsequenz –
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zur Niederlage.«
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Die Fähigkeit, die Kooperation des Klienten zu erarbeiten und gewinnen,
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gilt bei den meisten Autorinnen als ein Aspekt von Professionskompetenz.
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Einzig bei der Konzeption des Arbeitsbündnisses nach Oevermann gelten
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Freiwilligkeit und Motivation des Klienten als unabdingbare Voraussetzung
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für eine Kooperation, und die Tatsache, dass diese in vielen Praxisfeldern
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der Sozialen Arbeit nicht vorhanden sind, wird als
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Professionalisierungshindernis bezeichnet (vgl. u. a. Oevermann
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1996:162 ff., 2009:121 ff.). Anderseits sind in jüngerer Zeit auch
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Veröffentlichungen erschienen, in denen thematisiert wird, auf welche
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Weise Kooperation in Zwangskontexten erfolgreich sein kann (vgl. Kähler
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2005; Conen/Cecchin 2013; Gehrmann/Müller 2007; Klug/Zobrist 2013).
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Das aktive Bestreben der Sozialpädagogin, in eine Kooperation mit einer
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Klientin zu kommen, kennt allerdings keine Garantie – der Begriff
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›Niederlage‹ im Zitat von Thiersch bringt dies deutlich zum Ausdruck. So
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