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werden sollen. Sinnvoll ist es u. E., einen Fall kurz zu ›screenen‹ hinsichtlich
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aller Kriterien und dabei zu entscheiden, welche Evaluationskriterien in
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diesem spezifischen Fall besonders relevant sind und für die gemeinsame
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Auswertung mit dem Klientinnensystem und/oder dem Team genutzt
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werden.
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Evaluationsdimension Handlungsphase
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Diese Dimension kann anhand verschiedenster Kriterien erfasst und durch
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eine ganze Reihe unterschiedlicher Fragen aufgeschlüsselt werden.
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Zunächst richtet sich der Blick auf die Prozessschritte
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Interventionsdurchführung und Interventionsplanung:
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• Wirklichkeit: Welche Interventionen wurden realisiert? Was lief so wie
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geplant und was anders? Was wurde evtl. nicht gemacht, und warum
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nicht? Wo passierte Unvorhergesehenes? Wo entstanden
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Schwierigkeiten?
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• Wirksamkeit (Effektivität): Welche Veränderungen sind erkennbar? Waren
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die Mittel geeignet, um das Ziel zu erreichen? Gab es relevante
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Nebeneffekte? Welche Aussagen können gemacht werden, ob und wie sich
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das konkrete Vorgehen ausgewirkt hat? Wo waren Interventionen
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hilfreich oder blockierend?
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• Wünschbarkeit, Verträglichkeit: Wie sind die Veränderungen zu
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beurteilen? Entsprechen sie gesellschaftlichen und fachlichen Standards
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(z. B. Normorientierung, Steigerung der Autonomie) oder persönlichen
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Wünschen (von wem – der Klientin selbst, ihren Eltern, der
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Sozialarbeiterin?) Wie wirkt sich die Veränderung auf den Gesamtkontext
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aus?
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• Wirtschaftlichkeit (Effizienz): Mit welchem Aufwand wurde das Ergebnis
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erreicht? In welchem Verhältnis standen Aufwand und Ertrag? Hat sich
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der Aufwand (an Zeit, Geld, Nerven etc.) gelohnt? Wurden evtl. zu viele
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Ressourcen gebunden?
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• Angemessenheit: Wurden die Probleme in angemessener Weise
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angegangen? Ist das Prinzip der Ressourcenorientierung beachtet
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worden? Insbesondere bei Eingriffshandeln: Lässt sich der Einsatz der
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Mittel rückblickend ethisch vertreten? Wurden die grundlegenden
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Zielsetzungen der Sozialen Arbeit bei der Intervention (und in der ganzen
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Fallbearbeitung) angemessen berücksichtigt? Wie lautet die Legitimation
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gegenüber dem Auftraggeber?
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• Realitätsbezug, Kontext: Was hat sonst noch zum Ergebnis beigetragen
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(Klientin, weitere Beteiligte, veränderte Situation aufgrund anderer
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Faktoren)? Wer hat welchen Beitrag zum Geschehen geleistet? Wo haben
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die Professionellen durch die Intervention verhindert, dass andere etwas
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tun konnten?
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Die nächsten beiden Kriterien beziehen sich auf den Prozessschritt
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Zielsetzung:
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• Bewertung der Zielerreichung: Wurden die vereinbarten Feinziele auf der
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Ebene der Bildungsziele erreicht? Wurde an den
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Unterstützungs(fein)zielen gearbeitet? Konnte eine Annäherung an die
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