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Abb. 22: Vorgehensschritte beim theoriegeleiteten Fallverstehen

Wenn eine Sozialarbeiterin allein zuständig ist für die Begleitung einer Klientin, wird sie die Diagnosemethode selbst anwenden und die diagnostischen Erkenntnisse nutzen für den Unterstützungsprozess; vielleicht wird sie ihre Fallüberlegungen auch in einer Intervisionsgruppe diskutieren und damit intersubjektiv überprüfen, und je nach Auftrag wird sie die soziale Diagnose in die interprofessionelle Kooperation einbringen. Nimmt im stationären Kontext ein sozialpädagogisches Team gemeinsam einen Erziehungs- oder Unterstützungsauftrag wahr, erfolgt auch das theoriegeleitete Fallverstehen im Team. Möglicherweise wird der Fall führende Sozialpädagoge (Bezugsperson, Fall-Koordinator) vorbereitend theoriegeleitete Fallüberlegungen anstellen und diese ins Team einbringen, wo sie diskutiert und das Fallverstehen weitergeführt wird, und er wird danach den Dialog mit der Klientin suchen und die Erkenntnisse daraus ins Team zurückbringen. Insbesondere die wichtigsten Erklärungen und die Folgerungen daraus für den weiteren Unterstützungsprozess (Arbeitshypothese, Fragestellung) erfordern einen gemeinsamen Verständigungsprozess auf der Fachebene. In Kontexten, in denen es um komplexe Problemstellungen geht und mehrere Professionen und Berufsgruppen einem Fall beteiligt sind, ist ein gemeinsamer Prozess des Fallverstehens auf der Fachebene besonders wichtig. Idealerweise finden sich die unterschiedlichen Professionsvertreterinnen in einer interdisziplinären Fallbesprechung zusammen, bei der alle zunächst ihre bisher gewonnenen Informationen, Einschätzungen und Erklärungen vorstellen. Diese Überlegungen werden gemeinsam erörtert, überprüft, ergänzt und so lange weiterentwickelt, bis ein umfassendes, differenziertes, integratives transprofessionelles Gesamtbild entsteht (vgl. Hochuli Freund/Amstutz 2019:119 f.), oder