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bereitstellt» (Gahleitner 2019:89). In diesem Kontext lässt sich dann auch
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die Abschiedssequenz angemessen gestalten.
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Der Kern des Konzepts von Gahleitner ist das Erleben aufrichtiger,
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persönlich geprägter, menschlicher Begegnungen, als Alternativerfahrung
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zur bisherigen Beziehungsverunsicherung. So soll der Weg zu einer
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reflexiven Auseinandersetzung mit sich selbst und einer dialogischen (neu)
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Konstruktion von Wirklichkeit geöffnet werden (vgl. ebd.:91). Die dyadische
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Beziehung von Fachkraft und Klient dient als Türöffner für Veränderungen
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im gesamten Netzwerkgefüge. Beziehungs- und Netzwerkarbeit sowie die
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darauf bezogene fachliche Reflexion gelten von Beginn bis zum Ende einer
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Begleitung und prägen die Qualität des gesamten Unterstützungsprozesses.
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Eine professionelle Beziehungsgestaltung erfordert neben vielfältigem
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theoretischem Wissen auch viele Kompetenzen. Neben biographischer
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Reflexivität gehören dazu insbesondere die Fähigkeit, Nähe zeigen und
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Vertrauen wecken zu können sowie die Kompetenz, aus einer
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Metaperspektive auf ein Prozessgeschehen zu schauen, in welches man
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selbst als Person maßgeblich involviert ist ( Kap. 3.2.5). Voraussetzung ist
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ebenso ein professionelles Selbstverständnis, dass eine Arbeitsbeziehung
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auch mit einem Prozessmodell zu Beziehungsgestaltung nicht etwa
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›hergestellt‹ werden kann ( Kap. 3.2.3.), sondern dass dieses theoretische
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Wissen vielmehr als Basis für eine ›strukturierte Intuition‹ dient und im
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praktischen Handeln stets das Prinzip ›strukturierter Offenheit‹ zu
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berücksichtigen ist (vgl. Gahleitner 2019:313, u. a. mit Bezug auf Thiersch
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2002:40–44).
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Die hier vorgestellten Konzeptionen einer Arbeitsbeziehung weisen viele
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Gemeinsamkeiten auf. In der Zusammenfassung am Ende dieses Kapitels (
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Kap. 5.3) werden die wichtigsten Aspekte aufgeführt, die als übergreifende
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Merkmale einer Arbeitsbeziehung in der Sozialen Arbeit verstanden werden
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können.
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5.2
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Kooperation auf der Fachebene
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Kooperation gilt als Strukturprinzip von Gruppen und Organisationen sowie
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als Interaktionsform; sie zeichnet sich aus durch bewusstes und planvolles
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Herangehen bei der Zusammenarbeit sowie durch Prozesse gegenseitiger
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Abstimmung, so Balz/Spieß (vgl. 2009:19). Dies stimmt überein mit der
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unter 3.2.4 erwähnten Begriffsdefinition von Schweitzer (1998:24), der als
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zusätzlichen Aspekt die Ausrichtung auf ein Ergebnis betont. Laut Merten et
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al. (vgl. 2019:15) dient Kooperation als Sammelbegriff für
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unterschiedlichste Formen der Koordination von Leistungen, welche auf
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einer Arbeitsteiligkeit basieren. Der besondere Kooperationsbedarf für
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soziale Organisationen ergibt sich gemäß Balz/Spieß aus den komplexen
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Problemlagen der Klienten und der Vielfalt der Unterstützungsangebote
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und der Institutionen, die diese bereitstellen. Auf dieser strukturellen Ebene
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besteht Kooperation in der Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel und wird
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durch vertragliche Verpflichtungen und formale Kontrollstrukturen,
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Hierarchien und Regeln strukturiert (vgl. ebd.:15 f.).
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