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Hilfe zugestehen oder verweigern und die Fallproblematik in einer Weise
fassen können, die von den Klienten abgelehnt werden kann und deshalb
doch nicht verworfen werden muss, sondern im Rahmen der Organisation
durch Entscheidung abgesichert werden kann« (2000:220). Auch viele
andere Autorinnen analysieren professionelles Handeln als eine Form der
Machtausübung (vgl. z. B. Heiner 2004b, Bang 1964 anders hingegen
Oevermann 2011 sowie Becker-Lenz/Müller 2009, die eine symmetrischen
Sozialbeziehung postulieren). Gemeinsam ist den Diskussionen um Macht in
der Sozialen Arbeit die überwiegende Anerkennung einer strukturellen
Asymmetrie innerhalb der helfenden Beziehung sowie die
Auseinandersetzung darüber, ob und wie diese Asymmetrie gegebenenfalls
aufzuheben sei (vgl. Gängler 2011:615).
Subjektive Wirklichkeitskonstruktion
Ein wesentliches Moment um die Asymmetrie zu reduzieren besteht darin,
dass Professionelle davon ausgehen und anerkennen, dass ihre eigene
Sichtweise auf einen Fall, auf eine Situation kaum mit derjenigen der
Klientin übereinstimmen wird oder allgemeiner formuliert: Wenn sie
anerkennen, dass es keine neutrale Situationsbeschreibung gibt, sondern
Wirklichkeit immer subjektiv konstruiert ist. Was Menschen bei der
Aufgabe ihrer Alltagsgestaltung als gelingend und was sie als problematisch
empfinden, das ist das Ergebnis ihrer individuellen Sicht der Wirklichkeit;
die Sozialarbeiterin wird als außenstehende Beobachterin vielleicht eine
andere Wahrnehmung, Beschreibung und Erklärung der Situation haben.
Grundsätzlich müssen die Sichtweisen unterschiedlicher Beteiligter in ihrer
Andersartigkeit als gleichwertig anerkannt werden (vgl. von Spiegel
2013:255). Dazu gehört, dass Professionelle einerseits versuchen, die
Perspektive der Klienten zu erfragen und zu erfassen und sie vor dem
Hintergrund ihres subjektiven Bedeutungskontextes zu rekonstruieren, und
dass sie andererseits ihre eigene Sichtweise als ebenfalls subjektive
Wirklichkeitskonstruktion erkennen und diese transparent in den
Aushandlungsprozess mit Klienten einbringen (vgl. von Spiegel 2013:29).
Das Strukturmerkmal Koproduktion macht deutlich, dass eine
Dienstleistung in der Sozialen Arbeit ohne Zutun des Klienten nicht
zustande kommen kann, dass diese Leistung unabdingbar eine durch
Sozialarbeiterin und Klient gemeinsam produzierte Leistung ist. Dies
verweist auf die Notwendigkeit von Kooperation: Professionelles Handeln
zeichnet sich aus durch gemeinsames Handeln von Sozialpädagoge und
Klientin, durch die Ausrichtung auf ein gemeinsam ausgehandeltes Ziel.
Deshalb gehört der Wille zur Kooperation mit Klienten unabdingbar zum
professionellen Selbstverständnis. Da die Kooperationsbereitschaft jedoch
auf Seiten der Klienten nicht in jedem Praxisfeld vorausgesetzt werden
kann, müssen Professionelle der Sozialen Arbeit willens und in der Lage
sein, um diese Kooperationsbereitschaft zu werben und sie zu ermöglichen.
Ein dialogischer Verständigungs- und Aushandlungsprozess ist nur auf
der Basis einer gelingenden Beziehung zwischen Sozialpädagogin und
Klient unter den strukturellen Bedingungen von Asymmetrie möglich. Wie
diese Arbeitsbeziehung theoretisch konzipiert wird, soll deshalb in einem
gesonderten Kapitel dargelegt werden ( Kap. 5.1).