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Hochuli Freund
31.7.17 S. 233
Schritt in die Unabhängigkeit
Zum Fallverlauf beim Sozialdienst B. gehören das sog. Intake (Fallaufnahme),
das Erstgespräch, Anträge an die Sozialkommission sowie Dossierführung mit
Beratung in materieller und immaterieller Hilfe. Beim Erstgespräch werden die
benötigten Informationen und Unterlagen eingeholt, um den Anspruch auf
wirtschaftliche Sozialhilfe prüfen zu können. Die antragstellende Person muss
ein ausführliches Antragsformular ausfüllen, bei dem es ganz überwiegend um
die wirtschaftlich-finanzielle Situation geht. Wird der Antrag der Intake-Sozialarbeiterin von der Sozialkommission gutgeheissen, wird die Klientin einem
fallführenden Sozialarbeiter zugeteilt. In Bezug auf den Gesamtprozess, welche
die Klientinnen und Klienten beim Sozialdienst durchlaufen, finden die von
Hochuli Freund/Stotz (2015) definierten Prozessschritte Situationserfassung,
Analyse und Diagnose im Intake statt. Es wird keine explizite Zielvereinbarung
mit der Klientel vorgenommen. Die allgemeinen Fernziele soziale und berufliche Integration werden von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
(SKOS) vorgegeben. Die Interventionsplanung und -durchführung findet hauptsächlich bei den fallführenden Personen statt, was nicht bedeutet, dass keine erneute Überprüfung und Durchführung der vorherigen Prozessschritte vorgenommen werden kann. Der Fallverlauf wird von den Mitarbeitenden in einer
Falldokumentationssoftware festgehalten. Darin müssen die Klienteninformationen jeweils den Bereichen Soziales Umfeld, Gesundheit, Wohnen, Ausbildung + Arbeit und Finanzen + Vermögen zugeordnet werden. Die Dokumentation ist ein grundlegendes Arbeitsinstrument, welches ein professionelles
Arbeiten ermöglicht und auch als Beleg und Beweismittel dient.
Auf dem Sozialdienst B. gibt es viele Checklisten für administrative Abläufe.
Es fällt jedoch auf, dass keine definierten Leitlinien und Konzepte zur inhaltlichen Arbeit mit der Klientel sowie mit anderen Fachpersonen und Dritten vorhanden sind.
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Fallbearbeitung
Junge Erwachsene in der Sozialhilfe erscheinen mir besonders spannend und
herausfordernd. Oft konnten sie den Übergang von der Schule oder von einer
Berufslehre in eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht bewältigen. Ich bin selber
jung und fühlte Empathie gegenüber den jungen Sozialhilfebezügern, zumal mir
der Übergang vom Studium in die Arbeitswelt damals auch noch bevorstand.
Auffallend beim ausgewählten Fall war, dass sich abzeichnete, dass einem jungen Erwachsenen nach mehreren Jahren von Sozialhilfe-Abhängigkeit der
Schritt in den ersten Arbeitsmarkt gelingt. Deshalb habe ich den 26-jährigen
Klienten Herr K. ausgewählt.
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