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Hochuli Freund
31.7.17 S. 232
Schritt in die Unabhängigkeit
Ein Fall in der Ablösung vom Sozialdienst
Sophie Löw
Der vorliegende Artikel greift einen Fall aus der gesetzlichen Sozialhilfe auf, in
welchem der Ablösungsprozess eines Klienten vom Sozialdienst thematisiert
wird. Die Autorin setzt den Fokus bei der Fallbearbeitung auf die Prozessschritte der Analyse und der Interventionsdurchführung; auf die Prozessschritte der
Zielsetzung und Interventionsplanung wird nur kurz eingegangen. Ihr Ziel ist
es, dass der Klient etwas konkret Anwendbares für die Zeit nach der Ablösung
von der Sozialhilfe mitnehmen kann.
1
Organisationaler Kontext
Während meiner berufsbegleiteten Ausbildung zur Sozialarbeiterin in der
Schweiz arbeitete ich zwei Jahre als Mitarbeiterin in Ausbildung auf den Sozialen Diensten in der Gemeinde B. Dieser Sozialdienst bildet eine Abteilung der
kommunalen Verwaltung und bietet folgende Dienstleistungen an: gesetzliche
Sozialhilfe (beinhaltet materielle d. h. wirtschaftliche und immaterielle Sozialhilfe, d. h. Sozialberatung), Kindes- und Erwachsenenschutz (Abklärungen
im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Massnahmen) und
freiwillige Einkommensverwaltungen. Ich führte einerseits Mandate im Kindesund Erwachsenenschutz, andererseits betreute ich Klientinnen und Klienten,
welche mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt wurden. Die hier dokumentierte Fallbearbeitung bezieht sich auf die wirtschaftliche Sozialhilfe, aus diesem
Grund wird detaillierter auf die gesetzliche Sozialhilfe eingegangen.
Im Rahmen der gesetzlichen Sozialhilfe werden in der Gemeinde B. mehrere
Hundert Fälle betreut. Durch das soziale Existenzminimum, welches auch Teilhabe am öffentlichen Leben und der Gesellschaft beinhaltet, soll grundsätzlich
Armut verhindert und der sozialen Frieden gefördert werden (vgl. SKOS
2005:26). Dementsprechend ist der materielle Auftrag der Sozialhilfe die Existenzsicherung, welche durch die Kantone gesetzlich geregelt wird. Gleichzeitig
hat die gesetzliche Sozialhilfe aber auch den Auftrag der Sozialberatung. Die
Aufgabe der gesetzlichen Sozialhilfe ist die Förderung der wirtschaftlichen und
persönlichen Eigenständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration in
den ersten Arbeitsmarkt.
232