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wissenschaftlichem Wissen, indem Professionelle bereits während der
Ausbildung »in einem kollegialen Noviziat exemplarisch in die Kunstlehre
professionalisierter Praxis eingeführt werden durch erprobenden
Vollzug« (ebd.:75). Der sehr eingeschränkten Standardisierbarkeit des
beruflichen Handelns soll mit dem Habitus etwas Verlässliches
entgegengestellt werden, das den Professionellen die Sicherheit und das
Selbstbewusstsein vermittelt, das eigene Handeln adäquat zu leiten (vgl.
Moser 2010:6).
Becker-Lenz/Müller verstehen Habitus als Kompetenzbegriff, der die
Professionellen der Sozialen Arbeit in die Lage versetzt, methodisch
strukturiert zu handeln. Der Habitus bilde eine verinnerlichte psychische
Gesamtstruktur, der Persönlichkeitsmerkmale aufweise und als generative
Grammatik Wahrnehmen, Denken und Handeln bestimme (vgl. 2009:22).
Seine Bildung, die immer auf der Grundlage eines bestehenden Habitus
aufbaue, liege im Bewusstmachen von Haltungen in Bezug auf
Handlungsanforderungen der Praxis und gegebenenfalls der Veränderung
bestehender eigener Haltungen. Dies geschehe durch die Verinnerlichung
einer professionellen Grundhaltung im Vollzug der Praxis (vgl. ebd.).
Vergleichen wir nun die Ausführungen zu Kompetenz und Habitus, so
lässt sich zunächst feststellen, dass der Habitusbegriff und das in
Kapitel 6.2.1 dargelegte Verständnis von Kompetenz sehr ähnlich, z. T.
deckungsgleich sind. Beide Konzeptionen gehen davon aus, dass sich im
Menschen in lang andauernden Entwicklungs- und Bildungsprozessen
bestimmte Persönlichkeitsmerkmale in Form von Dispositionen
herausbilden, die das Handeln der Individuen leiten. Für die Herausbildung
des professionellen Habitus in der Sozialen Arbeit werden nach Oevermann
und Becker-Lenz/Müller sowohl Fähigkeiten (zur Gestaltung eines
Arbeitsbündnisses wie zum Fallverstehen) wie auch ein Berufsethos
verinnerlicht. Das bedeutet, Fähigkeiten und Werthaltungen sollen quasi als
gleichrangige Komponenten in einen Habitus einsozialisiert werden. Unklar
ist, wie die Verinnerlichung bzw. das Ausbilden von psychischen Strukturen
als Habitusformationen geschieht. Es ist auch kritisch zu hinterfragen, wie
sich der beschriebene professionelle Habitus als
Handlungsprogrammierung zur (Selbst-)Reflexion (vgl. Dewe/Otto
2011:1135) verhält. Kann kritische (Selbst-)Reflexivität habitualisiert
werden? In unserem Verständnis gehen wir davon aus, dass mit der
Ausbildung einer beruflichen Identität berufsspezifische Kompetenzen
gebildet werden, die in den professionellen Habitus einmünden (
Kap. 6.2.1). Gleichzeitig und da setzen wir uns vom Habituskonzept ab
wird eine Grundhaltung ( Kap. 4.1) entwickelt, die für die Umsetzung der
Kompetenzen leitend ist. Diese Haltung stellt nicht eine Kompetenz dar,
sondern bildet Grundlage und Leitlinie für das professionelle Handeln,
indem sie sich auf die in Kapitel 4.1 ausgeführten ethischen
Wertorientierungen, Zielsetzungen in der Sozialen Arbeit und das zugrunde
liegende Menschenbild abstützt. Sie ist in diesem Sinn kein Berufsethos, der
inkorporiert wird und ausschließlich unbewusst als psychische
Grundstruktur das Handeln lenkt. Bei der Umsetzung der Kompetenzen und
in der Reflexion des eigenen Handelns ist diese Grundhaltung immer wieder
kritisch auf Handlungsanforderungen der Praxis zu reflektieren und weiter
zu entwickeln. So betrachtet findet neben der Habitusbildung eine stetige