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handeln. Können diese Spannungen nicht innerhalb einer erforderlichen
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Frist abgebaut werden, liegt ein Problem vor. Im Falle von sozialen
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Bedürfnisspannungen sprechen wir von einem sozialen Problem, das
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Menschen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen
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bewältigen können. Soziale Arbeit wird u. a. nötig, wenn die Lösung sozialer
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Probleme nicht oder ungenügend möglich ist.
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4.1.3
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Grundlegende ethische Normen
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Wie noch auszuführen sein wird ( Kap. 4.2), nehmen die gesetzlichen
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Bestimmungen über Sozialhilfe die Leitidee auf, dass Soziale Arbeit der
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Menschenwürde verpflichtet ist, indem als Aufgabe der Sozialhilfe gesehen
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wird Menschen so zu unterstützen, dass ihnen ein menschenwürdiges
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Leben gesichert ist ( Kap. 4.2.1). Menschenwürde, so ist zu folgern, ist
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somit nicht an noch zu bestimmende (Charakter-)Eigenschaften oder
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Kompetenzen gebunden, sondern dem Menschen inhärent (vgl. Fischer et al.
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2007:348). Nach Spaemann (2001:109) stellt der Begriff Menschenwürde
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ein letztes unhintergehbares Element des Selbstseins dar und besitzt somit
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normativen Charakter. Menschenwürde stellt in Bezug auf das Handeln eine
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Grenze dar, die nicht überschritten werden darf. Die 1948 von den
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Vereinten Nationen entworfene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
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hat zum Ziel, die »allen Mitgliedern der menschlichen Familie
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innewohnende Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte«
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Geltung zu verschaffen (vgl. Heidelmeyer 1997:225). Da der Begriff
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›Menschenwürde‹ alltagssprachlich etliche Unschärfen aufweist und sehr
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unterschiedliche Vorstellungen gelingenden Lebens damit verbunden
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werden (wie z. B. Glück, Wohlergehen, Ganz- und Unversehrtsein,
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Gesundheit etc.), soll er im Folgenden hergeleitet und präzisiert werden.
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Menschenwürde
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Kant verweist in seiner Kritik der praktischen Vernunft (2008) darauf, dass
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der Mensch von sich aus frei ist, weil er sich von der Natur freigesetzt hat
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und zwischen Alternativen frei entscheiden kann. Damit ist zunächst die
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Willkürfreiheit gemeint, die alle Möglichkeiten einer Wahl offen lässt.
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Freiheit im eigentlichen Sinn erreicht der Mensch, wenn er sich von der
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praktischen Vernunft leiten lässt. Der Grundsatz, als kategorischer Imperativ
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formuliert, fordert von jedem Menschen sein Handeln nach der Regel
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auszurichten, an die sich alle Menschen halten sollen: »Handle so, dass du
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die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden
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andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel
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brauchest« (Kant 2008:61). Hinter dem kategorischen Imperativ steht die
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Vorstellung, dass Menschen als Vernunftwesen zur Autonomie (vor griech.
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autos = selbst und griech. nomos = Gesetz) bestimmt sind. Nach Hoerster
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(2002:7) bedeutet Menschenwürde eine Grenze, die verbietet, sich den
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Mitmenschen zum Werkzeug zur Erreichung der eigenen Ziele zu machen.
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Dieses Instrumentalisierungsverbot bildet nach Schlittmaier (2004:17)
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somit den Kern der Menschenwürde. Im Kontext der Bioethik ist diese
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Anschauung heftig umstritten, was für die Soziale Arbeit nicht ohne Folgen
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