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Hochuli Freund
31.7.17 S. 249
Zielkarte für einen herausfordernden Berufswunsch
digte ich ihm den von mir am Computer ausgefüllten Bogen zur beruflichen
Anamnese im Anschluss ebenfalls aus.
Weil R. in diesem Erkundungsgespräch seinen Berufswunsch, die Höhere
Fachschule für Sozialpädagogik zu absolvieren, noch einmal deutlich betont
hatte, beschlossen meine Praxisausbildnerin und ich, R.s externen Psychotherapeuten für eine Fallkonferenz in die Organisation einzuladen. Dies geschah
aus der Situation heraus, in der Planung war das so nicht vorgesehen gewesen. R. selber war nicht anwesend, wurde aber vom mir über die bevorstehende Fallkonferenz informiert. Mein Auftrag war es, diese Fallkonferenz
vorzubereiten und sie einzuleiten, indem ich R.s aktuelle Themen nennen
und festlegen sollte, was aus dieser Fallkonferenz resultieren soll nämlich
verstehen zu können, welche Stolpersteine auftauchen könnten, wo R. immer
wieder ansteht und warum, und welche Möglichkeiten es gibt, mit ihm an
deren Überwindung zu arbeiten. Auch sollte Klarheit darüber erlangt werden, wie die Zusammenarbeit und Informationsübermittlung mit seinem
externen Psychotherapeuten in Zukunft gestaltet werden soll. An der Fallkonferenz waren das gesamte Team und R.s externer Psychotherapeut anwesend. Zu Beginn stellte ich das KPG-Modell vor, berichtete dann über die bereits durchgeführte berufliche Situationserfassung und R.s Ausbildungsziel
und erläuterte schliesslich meine Überlegungen zur Gestaltung der Analyse
vor und die damit verbundenen Herausforderungen für R. Eine davon wird
darin bestehen, dass R. während seines beruflichen Integrationsprozesses
v. a. im Hinblick auf seinen Berufswunsch und die damit verbundene Ausbildung immer wieder an seine Grenzen, beispielsweise seine mangelnde Verbindlichkeit, stossen wird. Während der Fallkonferenz gab es verschiedene
Stimmen bezüglich seines Berufswunsches. Insbesondere Sozialpädagoginnen, die noch nicht lange in der Organisation arbeiteten, äusserten sich kritisch. Auch R.s externer Psychotherapeut beleuchtete mögliche Schwierigkeiten, ein langjähriger Therapeut der Organisation unterstützte dessen
Einschätzung. Jedoch gab es keine Einwände, R. nicht in seinem Berufswunsch zu unterstützen. Abschliessend wurden die Zuständigkeiten, die Zusammenarbeit und Informationsübermittlung zwischen mir stellvertretend
für die Organisation und R.s externen Psychotherapeuten neu geklärt. Falls
R. in Zukunft wieder Schwierigkeiten haben sollte beispielsweise bezüglich
seiner Verbindlichkeit, oder mit der Fokussierung auf sich und seinen Integrationsprozess wird diese Information durch mich oder R.s zukünftige Bezugsperson der Sozialen Arbeit an seinen Psychotherapeuten weitergeleitet.
In den Therapiestunden soll dann soweit an diesen Grenzen gearbeitet werden, bis es R. gelingt, diese mit oder ohne Unterstützung seiner Bezugsperson der Sozialen Arbeit zu überwinden und in seinem Entwicklungsprozess
weiterzukommen. Durch die enge Zusammenarbeit und die regelmässigen
Austauschgespräche soll es möglich sein, die Wirkung in R.s Prozess und in
seinem System zu erhöhen und Muster zu durchbrechen. Der Schwerpunkt
liegt v. a. darin, R. dabei zu unterstützen, den Fokus auf seinen beruflichen
Ausbildungsprozess zu richten, für sich und seine Bedürfnisse einzustehen
und nicht durch Unverbindlichkeit auszuweichen, wenn er vor einer Heraus249