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Hochuli Freund

31.7.17 S. 192

Teil 2 Arbeitsfeldspezifische Konkretisierungen und Arbeitsmaterialien

saten sozialpädagogisch-sozialarbeiterischen Handelns gemeint, ist nie eine Person der Fall (vgl. u. a. Pantuček 2013:95f.). Ein Fall entsteht und wird nach dem Klienten benannt , wenn eine Arbeitsvereinbarung getroffen wird mit einer Klientin oder einem Klientensystem, gemeinsam an einem Thema zu arbeiten und Professionelle in der Folge darüber nachdenken, welche Aufgaben sich für sie hier ergeben. Ein Fall konstituiert sich dadurch, dass er als Fallgeschichte (Fall erster Ordnung) irgendeiner Art von Fallbesprechung oder individueller Reflexion zugänglich gemacht wird. Durch dieses handlungsentlastete Nachdenken über einen Fall wird die Fallgeschichte neu interpretiert und damit in einen Fall zweiter Ordnung transformiert wird. Mit der Suchbewegung des Fallverstehens wird der Fall in eine Form gebracht, welche die Planung von Interventionen ermöglicht (vgl. Müller 2017:35f., Müller 2012). Dass bei diesem Fallverstehen Fachwissen genutzt wird, kommt in der Falldefinition von Hörster zum Ausdruck: »Ein Fall ist die Einheit eines Untersuchungsprozesses, in dem Allgemeines und Besonderes in eine wie auch immer geartete Beziehung gesetzt werden, eine Beziehung, die in dem jeweiligen Untersuchungskontext sich in strukturierter Form zeigt.« (Hörster 2015:1586)

Eine Fallbesprechung ist ein sog. kasuistischer Raum des gemeinsamen Nachdenkens über einen Fall. Dabei können unterschiedliche Aspekte eines Fallgefüges in den Fokus genommen werden: Das soziale System von Sozialarbeiterin, Klient und ihrem gemeinsamen Arbeiten, aber auch alle Lebensbereiche und die gesellschaftliche Umwelt des Klienten ebenso wie die Organisation und gesellschaftliches Umfeld auf Seiten der Professionellen (vgl. Pantuček 2004:2). Ziel ist, dass etwas Neues geschaffen wir, ein vertieftes Verständnis für die Fallproblematik und die daraus folgenden Möglichkeiten der Unterstützung (vgl. Hochuli Freund 2015:143).

1.2

Typen von Fallbesprechungen

Es gibt ganz unterschiedliche Formen von Fallbesprechungen, die sich danach unterscheiden, wer teilnimmt und welchen Zweck sie erfüllen sollen. Fallbesprechung im intraprofessionellen Team, das gemeinsam Aufgaben der Begleitung und Unterstützung wahrnimmt (z. B. sozialpädagogische Wohngruppe) Durch die Reflexion der Beobachtungen und Erfahrungen aller am Fall beteiligten Sozialpädagoginnen entsteht ein differenziertes Bild des Falles, der Gemengelage von Ressourcen, Anliegen, Problemen und Hindernissen. Ein gezielter Prozess des gemeinsamen Fallverstehens ermöglicht ein vertieftes Verständnis von Falldynamik und Veränderungsbedarf und ermöglicht ein relativ einheitliches, abgestimmtes Vorgehen bei der Unterstützung und Begleitung.

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