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Ob die Soziale Arbeit neben der individuumsbezogenen Aufgabe auch ein
politisches Mandat also eine explizit gesellschaftsbezogene Funktion hat,
ist umstritten. Staub-Bernasconi (1995, 1998, 2007a, 2007b, 2012) tritt
klar hierfür ein. Sie betont, dass sich die Soziale Arbeit in (sozial-)politische
Entscheidungsprozesse einzumischen habe, um auf diese Weise dazu
beizutragen, dass »menschenverachtende soziale Regeln und Werte von
sozialen Systemen in menschengerechte Regeln und Werte« transformiert
würden, damit Menschen überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre
Bedürfnisse zu befriedigen. Auch habe Soziale Arbeit die Aufgabe,
öffentlichen Entscheidungsträgern Wissen über die Entstehung sozialer
Probleme zur Verfügung zu stellen (vgl. Staub-Bernasconi 2012:276). Der
Fokus bei der Bearbeitung von Problemen sei immer ein doppelter, so
Heiner (2004:157): Es gehe sowohl um Veränderungen der
Lebensbedingungen als auch der Lebensweise der Klientinnen. Diesen
doppelten Fokus der Intervention hat bereits Alice Salomon (1926)
formuliert. Für Heiner ist er ein Spezifikum der Sozialen Arbeit. Wenn die
Aufgabe politischer Einmischung und Optimierung der sozialen
Infrastruktur dazu gedacht werde und hier bleibt sie in ihrer
Positionierung offen , dann lasse sich von einem trifokalen Fokus der
Sozialen Arbeit sprechen (vgl. ebd., auch Gildemeister 1992:209, u. a.).
Staub-Bernasconi bezeichnet dies als Tripel-Mandat der Sozialen Arbeit
(vgl. 2007b:12 f. Kap. 3.2.2.)
Soziale Gerechtigkeit, Integration und Autonomie
Je nach theoretischem Entwurf wird der Auftrag der Sozialen Arbeit,
zwischen Individuum und Gesellschaft aus der Perspektive des Subjekts zu
vermitteln, mit anderen, weiteren Begrifflichkeiten umschrieben, die
zugleich eine Zielsetzung beinhalten.
Es gilt als wesentliche Aufgabe der Sozialen Arbeit, soziale Integration zu
unterstützen und immer wieder neu zu sichern, also den Zugang von
Menschen zu allen relevanten Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen.
Gemäß Böhnisch ist die Soziale Arbeit die gesellschaftlich
institutionalisierte Reaktion in der Folge gesellschaftlich bedingter sozialer
Desintegration (vgl. 2012:219). In seinem Konzept biografischer
Lebensbewältigung kommt der Sozialen Arbeit die Aufgabe zu, individuelles
Bewältigungshandeln zu verstehen und soziale Integration zu sichern,
welche durch individuelles Bewältigungshandeln immer wieder aufs Spiel
gesetzt werden muss. In systemtheoretischen Entwürfen wird die Funktion
der Sozialen Arbeit bestimmt als Exklusionsvermeidung,
Inklusionsvermittlung und Exklusionsverwaltung. Inklusionsvermittlung
bedeutet, Zugang zu sozialen Systemen (z. B. Arbeitsmarkt, Bildungswesen,
Gesundheitssystem) vermitteln und damit Exklusion zu verhindern. Gelingt
die Inklusionsvermittlung in soziale Systeme längerfristig nicht, so tritt an
ihrer Stelle die Exklusionsverwaltung, die Begleitung der Marginalisierten
(vgl. Heiner 2004:157; Bommes/Scherr 2000:88 ff.). Basis des
Integrationsgedankens ist die Vorstellung sozialer Gerechtigkeit (siehe oben,
vgl. u. a. Schröer 2013; Thiersch 2002; Schütze 1992). Haupert bezeichnet
die Soziale Arbeit als »Kerndisziplin der sozialen Integration«, deren Ziel
die »Herstellung und Erhaltung sozialer Gerechtigkeit und Gleichheit, bzw.