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Kooperation zu erreichen.
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Konstellationen
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Die Tatsache der sog. diffusen Allzuständigkeit der Sozialen Arbeit kann
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aber auch positiv gewendet werden. Sie erfordere in besonderem Masse die
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Fähigkeit »mit zahlreichen Organisationen und Berufen zu kooperieren, um
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entsprechend ganzheitliche Problemlösungen zu initiieren und zu
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koordinieren« (Heiner 2010:472). Die Soziale Arbeit hat ein großes
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Interesse an der Kooperation mit anderen Professionen und kann Prozesse
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der fallbezogenen Zusammenarbeit initiieren und koordinieren. Auf diese
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Koordinationsaufgabe bezieht sich das Konzept des Case-Managements (vgl.
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u. a. Neuffer 2013, Wendt 1991). Im Konzept der systemorientierten
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Sozialpädagogik wird sie als Teil der Aufgabe Systemvernetzung bezeichnet
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(vgl. Simmen et al. 2008:65). Diese Koordinationsaufgabe ist insbesondere
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in den Fällen wichtig, in denen viele unterschiedliche Organisationen und
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Personen involviert sind (z. B. Schulsozialarbeiter, Lehrerin,
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schulpsychologischer Dienst, sozialpädagogische Familienbegleitung,
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Erziehungsberatungsstelle, Suchtberatung etc.). Die
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Koordinierungsfunktion der Sozialen Arbeit kann als Aufgabe gesehen
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werden, die sich die Soziale Arbeit selbst zuweist.
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Bei komplexeren multiprofessionellen Kooperationsbeziehungen sind
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gemäß Heiner (2010:473) drei Konstellationen der Zusammenarbeit
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denkbar, die sich vor allem hinsichtlich Kontinuität, aber auch in der
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Intensität unterscheiden:
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• Kontinuierliche Zusammenarbeit mit Fachkräften innerhalb oder
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außerhalb der Organisation, wobei deren Status höher sein kann (z. B. bei
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Ärztinnen, insbesondere dann, wenn sie die Leitungsfunktion innerhalb
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einer hierarchisch strukturierten Organisation des Gesundheitswesens
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innehaben) oder aber gleichrangig (z. B. beim Case-Management).
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• Kurzfristige punktuelle Kooperation mit unterschiedlichsten
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Berufsgruppen und die Vermittlung an Leistungserbringer außerhalb der
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eigenen Organisation, ohne dass eine kontinuierliche fallbegleitende
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Abstimmung notwendig ist (z. B. Lehrerin, Rechtsanwalt,
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Verwaltungsbeamte der Agentur für Arbeit [BRD] bzw. der Regionalen
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Arbeitsvermittlung RAV [CH]).
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• Dauerhafte, aber inhaltlich sehr begrenzte Zusammenarbeit mit Berufen,
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die als externe, z. T. als zahlende Auftraggeber Aufgaben an die Soziale
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Arbeit delegieren (z. B. gesetzliche Betreuung/Beistandschaft) (vgl.
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Heiner 2010:473).
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Eine andere Unterscheidung bezieht sich stärker auf die Intensität von
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Zusammenarbeit und fachlichem Austausch. Hochuli Freund/Amstutz
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(2019:117–123) fassen die verschiedenen Varianten – u. a. mit Rückgriff auf
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Obrecht 2015 – folgendermaßen zusammen:
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• Eine asymmetrisch-komplementäre Kooperation beruht auf einer klaren
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Aufgabenteilung zwischen Professionen und Berufsgruppen. Eine
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Profession ist primär zuständig für einen Fall. Sie bearbeitet ihn auf der
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Grundlage ihres professionsspezifischen Wissens und erteilt anderen
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