Generated pages/ subfolders for all documents: - arbeit: 386 pages - praxis: 297 pages - EPG: 11 pages Page numbers are 0-based PDF indices matching the book viewer. Extracted using pdftotext.
3.2 KiB
des pädagogischer Bezugs – im Vergleich beispielsweise zu Freundschaftsbeziehungen – besteht darin, dass sie auf Auflösung ausgerichtet ist: Ziel ist, sich als Pädagoge überflüssig zu machen und Selbsterziehung zu ermöglichen (vgl.: ebd.:132, 136 f.). Gieseckes Konzept einer öffentlichen pädagogischen Beziehung Giesecke relativierte und revidierte mehrere Aspekte des Nohlschen Konzeptes und entwickelte auf dieser Grundlage eine Theorie öffentlicher pädagogischer Beziehungen. Ausgangspunkt für ihn ist die Tatsache, dass es sich beim professionellen Handeln von Sozialpädagoginnen um eine bezahlte Tätigkeit in einem öffentlichen Auftrag handelt. Die sozialpädagogische Beziehungsstruktur sei daher nicht aus der familiären ableitbar (vgl. Giesecke 1997:248). Die institutionellen Rahmenbedingungen begrenzen den Interpretationsspielraum für die individuelle Gestaltung einer pädagogischen Beziehung. Eine Sozialpädagogin ist nicht mehr wie bei Nohl für das Leben eines Kindes ganzheitlich zuständig, vielmehr geht es gemäß Giesecke immer um begrenzte Zwecke und darauf bezogene begrenzte Ziele – beispielsweise Verhaltensänderung (vgl. ebd.:250). Das übrige Leben eines Klienten bleibt davon unbetroffen. Daraus ergibt sich eine im Vergleich zu Nohl erhebliche Verminderung des Erziehungsanspruchs. Eine wichtige Rahmenbedingung ist für Giesecke die zeitliche Begrenzung der professionellen Beziehung auf die Arbeitszeit der Sozialpädagogen. In stationären Einrichtungen ergibt sich daraus die Erfordernis eines schichtweisen Wechsels von Mitarbeitenden. »Daraus folgt, dass die Beziehung nicht so eng sein darf, dass ein solcher Wechsel nicht möglich wäre oder nur unter erheblichen emotionalen Reibungsverlusten erfolgen könnte« (ebd.:251). Die pädagogische Beziehung erstreckt sich auf eine tendenziell unbegrenzte Anzahl von Personen. Ein weiterer begrenzender Aspekt ergibt sich nach Giesecke aus der Tatsache, dass Professionalität grundsätzlich auf spezifischen Fachkenntnissen basiert, die im Rahmen einer Ausbildung erworben und am Ende überprüft werden. Während sich Fachwissen gut lehren und überprüfen lässt, gilt dies für die motivationalen und emotionalen Aspekte der Persönlichkeit nur sehr eingeschränkt. Qualitäten jedoch, die in der Ausbildung nicht gelehrt und objektivierbar überprüft werden können, dürfen nicht zu Maximen für eine Beziehung erhoben werden. Kinder und Jugendliche haben einen rechtlich fixierten Anspruch auf einen besonderen Schutz, was einerseits in den Bestimmungen zur Aufsichtspflicht der Professionellen zum Ausdruck komme, andererseits ergeben sich daraus besondere Beschränkungen wie Verzicht auf Gewalt oder sexuelle Annäherung oder Indoktrination. Schließlich verweist Giesecke auf die zeitliche Begrenzung der sozialpädagogischen Aufgabe. Deren Sinn bestehe darin, dass ein Kind etwas lernt, was es noch nicht kann, aber entweder aus gesellschaftlicher Notwendigkeit oder aus Gründen individueller Entfaltung noch lernen muss oder will. Indem das Kind jedoch etwas Wichtiges lernt, wird es in eben diesem Masse unabhängiger vom Wissensvorsprung des Sozialpädagogen. Wie Nohl sieht auch Giesecke die professionelle Beziehung auf ihre zunehmende Auflösung hin angelegt. (Vgl. ebd.:253 f.)