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2013:756, Hammerschmidt/Tennstedt 2012:74).
Bürgerliche Reformbestrebungen führten in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts zumindest in den größeren Städten Deutschlands dazu,
dass diese materielle Hilfe ergänzt wurde durch eine individuelle Hilfe und
Begleitung durch ehrenamtliche Bürger als sog. Armenpfleger. Durch diese
kommunal organisierte und ehrenamtlich realisierte Hilfe von Mensch zu
Mensch veränderte sich die Armenfürsorge zur socialen Fürsorge: Dies war
der erste Schritt auf dem Weg hin zur Sozialarbeit. In der Schweiz basierte
die freiwillige Fürsorge für Arme auf privater, philanthropisch und religiös
motivierter Wohltätigkeit von Einzelpersonen oftmals bürgerlicher
Frauen und von karitativen Organisationen (z. B. Hilfsgesellschaften), die
ebenfalls auf Privatinitiative zurückgingen. Der zweite Schritt bestand in der
Einbindung der kommunalen Wohlfahrtspflege in den Wohlfahrtsstaat (vgl.
Hammerschmidt/Tennstedt 2012:73 ff.). Im Zuge der Etablierung der
Sozial- und Wirtschaftspolitik im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde die
Armenfürsorge zunehmend zur Aufgabe des Staates. Diese Veränderung ist
eng verknüpft mit den Anfängen der Sozialpolitik, welche die wichtigsten
Daseinsrisiken durch Versicherungsleistungen abzudecken suchte. Die sog.
Sozialversicherungen entstanden in Deutschland in den 1880er Jahren
(Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliden- und
Altersversicherung 1927 dann auch Arbeitslosigkeitsversicherung, vgl.
Münchmeier 2013:366), in der Schweiz deutlich später (1918 Kranken- und
Unfallversicherung, 1948 Alters- und Hinterlassenenversicherung, 1959
Invalidenversicherung, obligatorische Arbeitslosenversicherung erst 1983).
Die finanziellen Transferleistungen der neuen (Arbeiter-)Versicherungen
entlasteten die kommunalen Träger der Armenpflege und setzten
Ressourcen frei. Darüber hinaus basierte die neue staatliche Armenpflege
auf der Erkenntnis, dass auf die sozialen Probleme mit individuell
ausgerichteter Hilfe reagiert werden muss: Mit ihren Prinzipien der
Individualisierung, der Einzelfallhilfe und der persönlichen Beziehung
zwischen Helferin und Hilfeempfänger vollzog sich eine Abkehr von einer
nur auf materielle Sicherung bezogenen Hilfe (vgl. ebd.). Damit begann die
erste Phase der Verberuflichung der ehemals meist weiblichen
ehrenamtlichen Fürsorgetätigkeit durch die Gründung sog. sozialer
Frauenschulen.
Neben einem hochgradig verrechtlichten, ökonomisierten und
bürokratisierten System sozialer Sicherung auf der Basis des Erwerbs
individueller Anspruchsberechtigung entstand also die moderne
Sozialarbeit als personenbezogene Hilfe (vgl. Gildemeister 1993:60). Bis
heute erfüllt Sozialarbeit Aufgaben im Bereich der Armutsbekämpfung und
Existenzsicherung. Sie leistet dies einerseits mit materieller Hilfe (Geld- und
Sachleistungen), andererseits mit immateriellen Dienstleistungen (Beratung,
Unterstützung, Koordination von Hilfemaßnahmen). Die drei sog.
klassischen Methoden der Sozialarbeit Einzelfallhilfe, soziale
Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit verweisen auf die
Ausdifferenzierung der Praxisfelder der Sozialarbeit im Laufe des
20. Jahrhunderts. Dabei seien drei unterschiedliche Zielbestimmungen
festzumachen (vgl. Becker et al. 2005:160 f.):
• Bearbeitung von Problemlagen, welche von den betroffenen Individuen,
Familien, Gruppen oder Gemeinwesen nicht ohne fremde Hilfe gelöst