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Hochuli Freund
31.7.17 S. 243
Schritt in die Unabhängigkeit
der Sozialhilfe von der Gemeinde und der Gesellschaft, aber gleichzeitig werden nicht die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt, damit dieser Anspruch eingelöst werden kann. Die Tatsache, dass es beim Sozialdienst B. kaum Arbeitsinstrumente und eine Orientierung an einer Methodik gibt (aus diesem Grund habe ich auch selber ein Analyseinstrument entworfen), kann einerseits eine Chance sein, um kreativ und individuell einen Fall zu begleiten. Es birgt aber auch das Risiko, dass jede Sozialarbeiterin die Fälle auf irgendeine Art und Weise bearbeitet und man besonders durch die fehlende Evaluation gar nicht weiss, ob der Unterstützungsprozess hilfreich war. Damit sichergestellt ist, dass die Klientel beim Sozialdienst B. in den Unterstützungsprozess miteinbezogen wird, bräuchte es feste, einheitliche Abläufe innerhalb der Institution, wie z. B. eine Zielvereinbarung oder einen Evaluationsfragebogen für das Abschlussgespräch mit den Klientinnen und Klienten. Durch eine ausführlichere Evaluation würde man herausfinden, ob die Arbeit der Sozialarbeitenden überhaupt eine Wirkung gezeigt hat (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:318). Allgemein gab es bei dieser Fallarbeit fast keine intra- und interprofessionelle Kooperation. Da Herr K. gegen Ende des Unterstützungsprozesses immer selbständiger wurde, habe ich eine Kooperation auf der Fachebene nicht als notwendig erachtet. Zudem fokussierte die Analyse und darauf aufbauend die Zielsetzung und Interventionsdurchführung auch hauptsächlich das Nichtwissen von Herrn K. bei finanziellen und administrativen Angelegenheiten. Läge die Fallthematik eher im Bereich der psychischen Gesundheit, wäre allenfalls die interprofessionelle Kooperation stärker im Vordergrund gewesen, da beispielsweise mit dem Psychiater Rücksprache hätte genommen werden müssen. Die intraprofessionelle Kooperation beim Sozialdienst B. ist insofern institutionalisiert, dass ein Gefäss für ausführlichere Fallbesprechungen geschaffen wurde. Diese finden rund einmal pro Monat statt und es können jeweils nur wenige Fälle diskutiert werden. In Anbetracht dessen, dass ein Sozialarbeiter mit einem 80%-Pensum rund 80–100 Klientinnen und Klienten betreut, werden relativ wenig Fälle gemeinsam besprochen. Ansonsten beschränkt sich die intraprofessionelle Kooperation auf Grund der zeitlichen Ressourcen auf ein Minimum und sie muss bei Bedarf eingefordert werden. Wie stark mein Einfluss war und inwiefern Herr K. selbst diese positive Entwicklung herbeigeführt hat, könnte wohl in einer Evaluation ein Stück weit herausgefunden werden. Eine Evaluation hätte auch mit wenig Aufwand realisiert werden können, indem ich beim Abschlussgespräch bewusst nochmals gefragt hätte, wie der gesamte Prozess in den letzten Monaten für ihn gewesen ist und was er davon zukünftig mitnimmt. Auf dem Sozialdienst B. gibt es für das letzte Klientengespräch eine Checkliste, welche jedoch nur formale Punkte enthält (wie z. B. die Abmeldung bei verschiedenen Sozialversicherungen). Es ist dementsprechend nicht institutionalisiert, dass beim Abschlussgespräch nochmals gemeinsam mit dem Klienten auf den Arbeitsprozess zurückgeblickt wird. Sowohl für die Klientel, wie auch für die Institution selber, wäre eine bewusste und organisierte Evaluation jedoch wichtig, da sie jeweils eine Möglichkeit zu lernen beinhaltet. 243