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Sozialarbeiter oder für beide? Wenn wir vom übergeordneten Auftrag der Sozialen Arbeit ausgehen, wonach Unterstützungs- und Vernetzungsprozesse (intern und extern sowie im Herkunftssystem der Klientin) Bildungsprozesse von Klientinnen ermöglichen und unterstützen, ist es u. E. sinnvoll, im Bereich der Ziele eine ebensolche Unterscheidung vorzunehmen. Auf der Ebene der Klientinnen geht es entweder darum, Kompetenzen zu entwickeln oder diese möglichst lange Zeit zu bewahren. Auf dieser Ebene sprechen wir in diesem Lehrbuch deshalb von Bildungszielen, die sich Klientinnen selbst setzen oder die gemeinsam mit Professionellen erarbeitet werden und die Klienten als sinnvoll und wichtig für sich erachten und deshalb übernehmen. Bildungsziele können niemals verordnet werden, sondern erfordern die Partizipation der Klientinnen. Aufgabe der Professionellen ist es, den Erwerb von Kompetenzen zu ermöglichen. Deshalb sprechen wir im Rahmen des professionellen Unterstützungsprozesses (bzw. bei Minderjährigen im Rahmen des Erziehungsprozesses) von Unterstützungszielen für die Sozialarbeiterinnen, die den Bildungsprozess von Klienten ermöglichen. Unterstützungsziele sind formal betrachtet Bildungsziele für die Professionellen selbst. Beide Zielformen – Bildungsziele von Klienten und Unterstützungsziele von Professionellen – müssen in einem Zusammenhang stehen. Dazu ein Beispiel: Ein mögliches Bildungsziel könnte lauten: • ›Der Klient R. weiß, welche Freizeitaktivitäten ihm gefallen und gut tun.‹ Ein darauf bezogenes Unterstützungsziel könnte lauten: • ›Die Professionellen wissen, wie sie Erfahrungsräume für R. schaffen können zum Erproben vielfältiger Aktivitäten.‹ Kann eine Klientin nicht in den Zielformulierungsprozess einbezogen werden oder lässt sie sich im Moment nicht dazu motivieren, formulieren die Professionellen keine Bildungsziele, sondern ausschließlich Unterstützungsziele. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, diese Unterstützungsziele auch Klienten gegenüber zu kommunizieren (im Sinne von Transparenz und in Hinblick auf eine Arbeitsbeziehung in der Zukunft). Ein Beispiel für solche Unterstützungsziele (als Grobziele im Prozessschritt Zielsetzung): • ›Das Team ist in der Lage, die aktuelle Dynamik in der Gruppe der Jugendlichen und das ›widerständige‹ Verhalten der Klientin R. zu verstehen.‹ • ›Der fallführenden Sozialpädagogin ist es gelungen, einen Zugang zu R. zu finden und sie für die gemeinsame Arbeit zu gewinnen.‹ Eine ähnliche Unterscheidungslinie zwischen Zielen für die Klienten und für die Professionellen nehmen auch Heiner (2010) und von Spiegel (2013) vor (siehe oben, Kap. 11.1). Ihre Bezeichnungen ›Wirkungsziele‹ (Ebene Klienten) und ›Handlungs- oder Leistungsziele‹ (Ebene Professionelle) halten wir aber in ihren Feinheiten für weniger überzeugend als die