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Berufsgruppen spezifische Aufträge für ergänzende Abklärungen oder
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Leistungen.
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• Eine additive Kooperation ist durch ein ›informiertes Nebeneinander‹ von
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unterschiedlichen Professionen und Berufsgruppen bei der Bearbeitung
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eines Falles charakterisiert. Die Leistungen werden unabhängig
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voneinander erbracht, es gibt jedoch einen zeitlich begrenzten fachlichen
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Austausch, der insbesondere die gegenseitige Information beinhaltet,
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allenfalls eine zeitliche Koordination der Leistungserbringung.
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• Eine integrative (bzw. transprofessionelle) Kooperation hingegen zeichnet
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sich aus durch einen gemeinsamen fachlichen Austausch über einen
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komplexen Fall. Das Gefäß hierfür ist die interprofessionelle
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Fallbesprechung, in der alle an einem Fall beteiligten Professionen ihr
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spezifisches Wissen einbringen. Im Rahmen einer gemeinsamen
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Auseinandersetzung kann ein differenzierteres, integratives – oder eben:
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transprofessionelles – Gesamtbild des Falles erarbeitet werden. Auf dieser
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Grundlage arbeiten die einzelnen Berufsgruppen und Professionen
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danach wieder im Fall weiter. Diese Form der Kooperation erzeugt den
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größten Mehrwert, ist aber auch anspruchsvoll. Sie ist insbesondere bei
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der Bearbeitung von komplexen Fällen angezeigt.
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Von Sozialpädagoginnen wird erwartet, dass sie sich in all diesen
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Zusammenarbeitskonstellationen bewegen, sich angemessen einbringen
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und ihre fachliche Position vertreten können.
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Kompetenzen
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In Anbetracht des zunächst diffusen Mandates müssen Sozialarbeiter immer
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wieder neu klären und beurteilen, für welche Probleme sie selbst zuständig
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sind, und bei welchen Themen sie Klienten an andere Einrichtungen
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weitervermitteln und damit die Triage-Aufgabe wahrnehmen. Auch wenn
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die Zuständigkeit im Auftrag einer Organisation festgeschrieben ist (z. B.
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Familienberatung), so gibt es oft einen recht großen individuellen
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Handlungsspielraum, der nicht zuletzt geprägt ist von den individuellen
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Kompetenzen (ob z. B. eine Zusatzausbildung in Suchtberatung vorhanden
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ist). Die Beurteilung der eigenen Zuständigkeit stellt ein Spannungsfeld dar:
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An einem Pol steht jene Sozialarbeiterin, die sich grundsätzlich als
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dauerhaft zuständig für alle Probleme einer Klientin begreift, am andern Pol
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jene, die sich bemüht, die Dienstleistungen der Anbieter, an die sie die
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Klientin vermittelt, zu koordinieren, damit alle Hilfesysteme die gleichen
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Ziele verfolgen (vgl. u. a. Heiner 2010:476 f.).
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Grundsätzlich aber sind Professionelle der Sozialen Arbeit in der Lage,
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aufgabenbezogen und zielorientiert mit anderen Berufs- und
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Professionsangehörigen zusammen zu arbeiten. Sie können abschätzen,
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wann die Zusammenarbeit mit andern Fachleuten erforderlich ist, und sind
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fähig, Prozesse der fallbezogenen Kooperation zu initiieren und Aufgaben zu
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koordinieren. Um sich an der interprofessionellen Kooperation beteiligen zu
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können, sind nicht nur grundlegende kommunikative Kompetenzen
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erforderlich. Darüber hinaus müssen Sozialarbeiter in der Lage sein, die
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eigene Zuständigkeit und spezifische Kompetenz darzulegen (und zwar
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unabhängig davon, ob die Kooperationspartner ihnen diese zuschreiben).
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Sie können sich mit den Standpunkten anderer auseinandersetzen und den
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