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Häusliche Gewalt als Thema der Ausbildung in der sozialen Arbeit
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Frauen soziale Sonderfälle und ihre Rechte Sonderrechte seien (Wichterich
1996, S.244). Und mit dem Paradigmenwechsel vom Kindeswohl und Kinderschutz hin zu den Kinderrechten gelang es der Kinderrechtsbewegung (sagt
man Kinderrechtsbewegung oder muss es Kinderschutzbewegung heißen?),
genuine Kinderrechte einzufordern. Damit verändert sich das Selbstverständnis ebenso wie die Wahrnehmung von außen: Frauen und Kinder treten nun
als Träger eines allgemeinen Rechtsanspruchs auf, als Rechtssubjekte. Auf
diese Weise wird es möglich, Unrecht in den Geschlechter- und Generationsverhältnissen und auch den Opferstatus bei häuslicher Gewalt sichtbar zu
machen, gleichzeitig aber als politische und rechtliche Subjekte fordernd die
Opferrolle zu transzendieren.
Dadurch kann es auch gelingen, Themen, die weltweit vor allem Frauen
und/oder Kinder betreffen, wie z.B. die verschiedenen Formen von sexualisierter Gewalt, die stets als „privat“ (z.B. häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen) oder kulturspezifisch (z.B. Verstümmelung der Genitalien) tabuisiert worden waren, in den allgemein akzeptierten
staatlichen und UN-Diskurs als eine zentrale Kategorie zur Erfassung der
Geschlechter- und Generationsverhältnisses zu verorten.
Dieses Selbstverständnis als Rechtssubjekte verändert überdies auch die
Handlungskonzepte der Sozialen Arbeit. Nicht mehr nur das Bitten um Hilfe
für die Opfer dominiert, sondern das Insistieren auf der politischen Einlösung
von Rechtsansprüchen sowie der Forderung nach Partizipation beim Aushandeln gesellschaftlicher Bedingungen und politischer Strategien. Es handelt
sich hierbei um einen zentralen Paradigmenwechsel im Selbstverständnis der
Sozialen Arbeit; es geht nicht mehr vorrangig um Fürsorge und Schutz für
marginalisierte soziale Gruppen der Gesellschaft, sondern um die Durchsetzung von Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit, um Beteiligung und
Empowerment.
Häusliche Gewalt als Thema im Studium der sozialen Arbeit am Beispiel
der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin
Häusliche Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung mit der Sozial Arbeitende in den unterschiedlichsten Feldern der Sozialen Arbeit konfrontiert werden
und zwar nicht nur in speziellen Zufluchts- oder Beratungsstellen, sondern
auch in Regeleinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und vielen weiteren
Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Fachwissen zu häuslicher Gewalt und die
Auswirkungen auf Mädchen und Jungen sind daher ebenso wie die Kenntnis
von Interventions- und Präventionsansätzen eine Querschnittsaufgabe der
Sozialen Arbeit.
An der katholischen Hochschule für Sozialwesen wird das Thema „Häusliche Gewalt“ daher im Diplomstudiengang und auch später im Bachelorstudiengang als Querschnittsaufgabe in den ersten Semestern des Studiums in