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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
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Auch wenn deutlich wird, dass viele der Männer, die ihre Partnerin misshandelt haben, auch Väter sind, wird im Rahmen der Täterprogramme die Frage
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der Qualität von Väterlichkeit und der väterlichen Verantwortung nicht immer
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bearbeitet (vgl. Hainbach/Liel und Beckmann/Hafner in diesem Band). Da zudem viele gewalttätige Männer den Umgang mit ihren Kindern dazu nutzen,
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die Mütter, aber auch die Kinder, erneut zu bedrohen und zu misshandeln, ist
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es notwendig, hier Empfehlungen für die Arbeit mit Gewalttätern zu entwickeln, die u.a. dazu dienen, die Verantwortung der Väter zu stärken und die
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Sicherheit der Kinder und ihrer Mütter zu erhöhen (vgl. Heynen 2003: 18).5
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An Hochschulen für Soziale Arbeit ist das Thema häusliche Gewalt inzwischen mehr oder weniger stark in das Curriculum integriert und mehr oder
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weniger deutlich als integraler Bestandteil des Studiums in den Studien- und
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Prüfungsordnungen verankert. 6 Vor allem im Bereich der Frauen- bzw. Geschlechterstudien und geschlechtsbewusster Sozialer Arbeit wird häusliche
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Gewalt im Zusammenhang mit der derzeitigen Konstruktion der Geschlechterverhältnisse analysiert und werden Kompetenzen zu (nationalen und internationalen) Interventionsstrategien gegen Gewalt in den Geschlechterverhältnissen erworben.
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Auch Gewalt gegen Kinder wurde vor allem durch eine soziale Bewegung thematisiert. Mit der Kinderschutzbewegung fand der „moderne Kinderschutz“ und die Orientierung am Kindeswohl Eingang in die Praxis von
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Jugendämtern und Beratungsstellen. Dabei vollzog vor allem die internationale Kinderrechtsbewegung den Wandel vom Kinderschutz hin zu genuinen
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Kinderrechten. Ein Meilenstein stellt dabei das UN-Übereinkommen über die
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Rechte des Kindes dar (Kinderrechtskonvention).7
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Das Thema Gewalt gegen Kinder und Kindeswohl ist ein wesentlicher und
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selbstverständlicher Baustein des Studiums der Sozialen Arbeit. Vor allem
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im Zusammenhang mit der Sozialisations- und Kindheitsforschung und dem
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Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist das Thema Gewalt gegen Kinder ein
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integraler Bestandteil der Ausbildung, der im Zusammenhang mit Kinderschutz und Kindeswohl thematisiert wird. Die Lehrinhalte Kinder, Kindheit
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und Kinderschutz werden jedoch häufig dem Thema Familie untergeordnet.
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5 Susanne Heynen verweist hier auf Empfehlungen, die sie im Rahmen der Interventionen am
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Beispiel der Stadt Karlsruhe aufzeigt: http://www.karlsruhe.de/Jugend/Kinderbuero/Download/
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anford.pdf
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6 Die institutionelle Verankerung in Studien-, Prüfungs- und Praxisordnungen der Hochschulen ist notwendig, damit die Integration solcher Studieninhalte nicht von jeweils engagierten
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Lehrenden abhängt und rein fakultativ bleibt, sondern zum Pflichtteil des Studiums gehört.
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7 Das übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Konvention über die Rechte des Kindes) wurde von der UNO-Generalversammlung am 20.11.1989 angenommen und für die Bundesrepublik Deutschland ist es am 5.04.1992 in Kraft getreten. Auch der Deutsche Kinderschutzbund hat die Kinderrechtskonvention zur entscheidenden Grundlage seiner Arbeit gemacht
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(Mitgliederversammlung am 8.05.1993). So beinhaltet der Artikel 19 der Kinderrechtskonvention
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den Schutz von Kindern vor jeder Form der Gewalt und verpflichtet die Vertragsstaaten dazu,
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alle geeigneten Maßnahmen, so z.B. die Entwicklung von Sozialprogrammen zu ergreifen.
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