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Erfahrungen mit der „Kinderverträglichkeit“ des österreichischen Gewaltschutzsystems
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in diesen Fällen dauert es erfahrungsgemäß länger bis das Gericht einen Beschluss fasst.
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Erfahrungen mit dem Gesetz
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Nach fast acht Jahren Erfahrung kann gesagt werden, dass sich das österreichische Gewaltschutzgesetz im Wesentlichen bewährt hat. Die Fakten zeigen
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eindeutig, dass Gewalt in der Familie kein „geschlechtsneutrales“ Problem
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ist: ca. 93% der von der Polizei an die Wiener Interventionsstelle zugewiesenen Opfer sind weiblichen Geschlechts, die Täter sind zu 95% männliche
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Familienmitglieder (Wiener Interventionsstelle 2005).
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Zwei bisher zum Gesetz durchgeführte Forschungsprojekte ergaben, dass
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vor allem die Unterstützung durch die Interventionsstellen von den Opfern
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als sehr positiv bewertet wird. Allerdings wird in der zweiten Studie auch
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deutlich, dass Hilfe nicht nur kurzfristig erfolgen darf, sondern über einen
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längeren Zeitraum und aktiv angeboten werden muss, sonst gelingt den Opfern nur schwer, sich aus der Gewaltbeziehung zu befreien (Dearing/Haller
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2000, Haller u.a. 2002).
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Die Zahl der Wegweisungen nimmt laufend zu, vor allem in Wien.82 Dies ist
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nicht unbedingt auf einen Anstieg von Gewalt zurückzuführen, sondern liegt
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vermutlich eher daran, dass die Polizei das Instrument der Wegweisung zuȱ ǯȱȱŗşşŝȱȮȱŘŖŖŚȱ ȱȱ[ȱǯȱŘŜǯȱŝŖŖȱweisungen durchgeführt.83
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Probleme bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes 84
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Das größte Problem besteht im Bereich der Wiener Interventionsstelle darin, dass die Zahl der Zuweisungen durch die Polizei enorm angestiegen ist,
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der Personalstand der Interventionsstelle aber aufgrund von fehlenden Ressourcen nicht entsprechend erhöht werden konnte, so dass eine Lücke in der
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Unterstützung der Opfer entstand. Derzeit (August 2005) ist es nicht möglich, allen Opfern nach Wegweisungen Hilfe anzubieten. Ein weiteres großes
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Problem besteht darin, dass die Interventionskette Lücken aufweist. Gut und
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institutionalisiert ist die Kooperation zwischen Polizei, Interventionsstellen,
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764 Wegweisungen; ca. 40% aller polizeilichen Wegweisungen erfolgten im Jahr 2004 in Wien.
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84 Es ist nicht möglich, im Rahmen dieses Beitrages auf alle Stärken und Schwächen des Gewaltschutzgesetzes einzugehen; weitere Informationen können anderen Publikationen (Logar
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2004) bzw. den laufenden Tätigkeitsberichten der Wiener Interventionsstelle entnommen werden
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(www.interventionsstelle-wien.at).
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