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Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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Notrufe, Frauenberatungsstellen, Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt sowie Interessenvertretung von Frauen mit Behinderungen) sowie die
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berufsständische Vereinigung des Deutschen Juristinnenbundes angehören.
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Die Federführung liegt beim BMFSFJ. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im
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Mai 2000 aufgenommen. Sie trifft sich vierteljährlich und behandelt jeweils
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besondere Schwerpunktthemen, zu denen auch externe Experten/innen sowie weitere Ministerien hinzugezogen werden können. Die Arbeitsgruppe
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hat beispielsweise praxisrelevante Begleitmaterialien zum Gewaltschutzgesetz entwickelt, die vom BMFSFJ in einer Mappe veröffentlicht wurden, und
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beschäftigt sich mit aktuellen Fragestellungen wie z.B. Stalking, Gewalt gegen
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Migrantinnen, Auswirkungen der Sozialrechtsreformen auf die Situation Gewalt betroffener Frauen etc.
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Alle angekündigten Maßnahmen des Aktionsplanes sind inzwischen erfolgreich umgesetzt worden9. Auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse aus
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Wissenschaft und Praxis soll der Aktionsplan fortgeschrieben werden.
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Die Modelle und Steuerungsinstrumente aus der Gleichstellungspolitik
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haben Schule gemacht. Nach dem Vorbild des „Frauen-Aktionsplanes“ von
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1999 sind aus dem Bereich der Jugendpolitik seitdem zwei Aktionspläne der
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Bundesregierung verabschiedet werden, die für den Schutz von Kindern und
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Jugendlichen bedeutsam sind: 2003 wurde der Aktionsplan zum Schutz von
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Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auf den
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Weg gebracht; nach dem erfolgreichen Muster der beiden „Frauen“-BundLänder-Arbeitsgruppen wurde zur Steuerung dieses Aktionsplans 2003 eine
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
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sexueller Gewalt eingerichtet10. Aktuell wurde im Jahr 2005 der Aktionsplan
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der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010, ebenfalls unter Federführung der Jugendabteilung des BMFSFJ, auf den Weg gebracht. Auch hier wird zur Steuerung und Umsetzung die Einrichtung einer
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe erwogen.
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Reaktionen der Bundesländer
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Der Aktionsplan des Bundes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen war
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auch als „Werbeinstrument“ zur Aufstellung eigener Aktionspläne für die
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Bundesländer gedacht, die wegen des föderalen Systems der Bundesrepublik
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maßgeblich für die meisten Aufgaben im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zuständig sind (so z.B. für Gesetzgebung, Infrastruktur
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der Unterstützungseinrichtungen, Fortbildungen etc.). Die Hoffnungen des
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9 BMFSFJ (Hg.) 2004: Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von
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Gewalt gegen Frauen. Materialien zur Gleichstellungspolitik Nr. 99/2004.
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10 Download des Aktionsplanes unter www.bmfsfj.de (Politikbereich Kinder und Jugend/Kinder und Jugendliche schützen).
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