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Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt
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Verhaltensauffälligkeiten der belasteten und zum Teil traumatisierten Kinder
wirken sich wiederum negativ auf die Eltern-Kind-Beziehung aus. Haben die
Mädchen und Jungen darüber hinaus nicht gelernt, Konflikte konstruktiv zu
lösen und Freundschaftsbeziehungen aufzubauen, erfahren sie auch außerhalb
der Familie, zum Beispiel in der Schule, wenig oder keine Unterstützung.
Weitere Belastungen der Söhne und Töchter ergeben sich aus der aktuellen Lebenssituation. Erleben die Kinder, dass sich die Mutter direkt nach
der ersten Gewalthandlung vom Partner trennt, bedeutet dies zum einen ein
eindeutiges Signal, dass Gewalt nicht geduldet wird. Zum anderen müssen
sie sich mit plötzlichen Veränderungen in ihrem Alltag auseinandersetzen.
Andere Kinder verbleiben mit ihrer Mutter zum Teil über viele Jahre in der
von Gewalt geprägten Familie. Sie werden immer wieder enttäuscht, weil die
Versprechungen des Vaters, nie mehr zu schlagen, und der Mutter, sich beim
nächsten Mal endgültig zu trennen, nicht eingehalten werden. Für manche
Mädchen und Jungen endet diese Situation erst, wenn sie selbst die Familie
verlassen (zu den Mustern und dem entsprechenden Unterstützungsbedarf
der Frauen nach einem Platzverweis s. Helfferich & Kavemann 2004).
Inanspruchnahme psychologischer Beratung bei häuslicher Gewalt
Psychologische Beratung nach dem Sozialgesetzbuch VIII § 28 Erziehungsberatung kann sowohl von Eltern, als auch von Kindern und Jugendlichen in
Anspruch genommen werden (s. SGB VIII § 8 Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen, s. BMFSFJ 2005). Ausgangspunkt für die Kontaktaufnahme ist
häufig eine familiäre Krise, in der die Selbsthilfepotentiale der Familie überfordert werden. Unter Umständen führen Interventionen bei akuter Gewalt
wie der sogenannte Platzverweis dazu, dass durch die Polizei Unterstützung
vermittelt werden kann.
Der Kontakt zu Beratungsstellen wird oft auch dann möglich, wenn Bewältigungsstrategien der Kinder als problematisch wahrgenommen werden. Dabei
geht ein Teil der Kinder und Jugendlichen große Risiken ein. Dazu gehören
unter anderem Alkohol- und Drogenmissbrauch, selbstverletzendes Verhalten, Schulverweigerung, das Begehen von Gewalt- und Straftaten und die Anbindung an entsprechende Szenen.
Trotz eines hohen Bedarfs wird ein Teil der Betroffenen durch Hilfen nicht
erreicht, da sie keinen Zugang zu bestehenden Institutionen finden oder Beratungsbeziehungen abbrechen. Zu den Gründen zählen fehlendes Verständnis,
ungeeignete Angebote und Angst vor Eingriffen seitens des Jugendamtes
(vgl. Heynen 2002; Helfferich & Kavemann 2004). Dies gilt vor allem, wenn
ungeachtet des Gewaltverhältnisses von einem Gleichgewicht in der Paarbeziehung ausgegangen wird.