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Hochuli Freund
31.7.17 S. 144
Teil 2 Arbeitsfeldspezifische Konkretisierungen und Arbeitsmaterialien
• Wann findet eine (Zwischen-)Evaluation statt? (Vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:288) Dieses Vorgehen – sich auf Interventionen zu verständigen – entspricht dem Interventionsmodus ›gemeinsames Handeln‹ (nach Müller 2012:141f.). Wenn keine Kooperation erreicht werden kann, ist gegenüber dem Klienten transparent darzulegen, ob er die vorgeschlagene Intervention auch ablehnen kann (Interventionstypus ›Angebot‹) oder ob es sich um eine Anordnung handelt, die auch gegen seinen Willen umgesetzt wird (Interventionsmodus ›Eingriff‹17). Sinnvollerweise werden die Interventionen insgesamt skizziert, konkret geplant, jedoch wird zunächst nur eine erste Interventionssequenz durchgeführt. Eine ständige Überprüfung und Reflektion der realisierten Interventionen und die genaue Planung der jeweils nächsten Schritte sind integraler Bestandteil der Interventionsdurchführung (›rollende Planung‹). Im Verlaufe der Interventionsdurchführung ist in vielen Fällen ein allmählicher Rollenwechsel angezeigt. Zu Beginn einer Beratung oder Begleitung nimmt ein Sozialarbeiter oft eine aktive Rolle ein, er kompensiert eine möglicherweise geringe Motivation und/oder hohe Zweifel der Klientin durch eigene Initiative und Engagement und vermittelt Vertrauen in die Klientin und das Gelingen des gemeinsamen Arbeitsprozesses. Wenn auf diese Weise die Kooperationsbereitschaft der Klientin gewonnen und ihr Selbstvertrauen gestärkt ist, ist die Fähigkeit des Professionellen gefragt, sich immer mehr zurückzunehmen und sich selber überflüssig zu machen (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:298–300)
2.6
Evaluation
»Evaluieren heisst, einen Gegenstand systematisch zu untersuchen und daraus Folgerungen abzuleiten. Bei der fallbezogenen Evaluation geht es um die Bewertung und Beurteilung des Unterstützungsprozesses; dazu gehört auch die gemeinsame Auswertung mit Klienten(systemen). Evaluation bedarf einer bewussten, künstlichen Pause in einem Prozess und erlaubt Distanznahme zum Geschehen. Ziel ist das bisherige Vorgehen zu bewerten, Bilanz zu ziehen und Folgerungen für die weitere Arbeit abzuleiten. Durch Evaluationsgefässe wird die Möglichkeit gemeinsamen Lernens institutionalisiert.« (Hochuli Freund/Stotz 2015:323) Zu evaluieren ist ein Kennzeichen von Professionalität. Für eine lernende Organisation, die sich weiterentwickeln und aus der einzelnen Fallarbeit Folgerungen ableiten will, ist eine institutionalisierte fallbezogene Evaluation unabding17 Eingriffshandeln verletzt die Selbstbestimmung und ist stets legitimationsbedürftig; professionsethisch ist dies nur zu rechtfertigen, wenn eine Gefahr nicht anders abgewendet werden kann – was in den Arbeitsfeldern des Eingliederungsmanagements selten der Fall sein dürfe.
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