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sollen. In der interprofessionellen Kooperation ist nicht nur die gemeinsame
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Planung, sondern auch die Koordination von Interventionen
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sicherzustellen; ein bewährtes Instrument hierfür ist das sog.
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Hilfeplangespräch (bzw. die Hilfekonferenz). In Bezug auf die Wahl der
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Interventionstypen ist jeweils sorgfältig abzuwägen, welche Ressourcen
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bereitgestellt werden können und welche nicht zur Verfügung stehen. Dabei
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ist immer zu überlegen, wie die Situation verändert bzw. was an der
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Situation verbessert werden könnte.
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Bei der Bezugnahme auf ein handlungsleitendes Konzept oder der
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Anwendung einer spezifischen Interventionsmethode ist zu überprüfen, ob
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diese Wahl fallbezogen angemessen und sinnvoll ist und ob sie tatsächlich
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von Relevanz ist (d. h., ob die Bezugnahme allenfalls nur ›pro forma‹
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geschieht – z. B. weil gemäß Leitbild einer Praxisorganisation mit einem
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bestimmten handlungsleitenden Konzept gearbeitet wird –, aber bei der
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konkreten Interventionsplanung überhaupt nicht zum Tragen kommt). In
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diesem Zusammenhang können Gefäße wie Supervision, Intervision,
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Coaching etc. genutzt werden, um die institutionellen Bedingungen und
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Sinnstrukturen kritisch zu hinterfragen, ob sie der Logik der
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Fallbearbeitung entsprechen oder ihr entgegenstehen. Die in vielen
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Praxisorganisationen installierten Standortbestimmungen,
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Erziehungsplanungssitzungen etc. sind daraufhin zu untersuchen, ob sie die
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Anforderungen an ein Hilfeplangespräch oder eine Hilfekonferenz (wie z. B.
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gemeinsames Planen und Konkretisieren von Grobzielen) erfüllen. Bei EBP
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stellt sich nicht nur die Frage nach der Fähigkeit der Professionellen zur
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entsprechenden Literaturrecherche, darüber hinaus ist kritisch zu
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überprüfen, ob es zu einer bestimmten Thematik derzeit bereits empirische
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Daten zu wirksamen Interventionen gibt.
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Sorgfältige Interventionsplanung bedeutet einen gewissen Aufwand, der
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sich u. E. jedoch unbedingt lohnt: Die kurze Rückschau ermöglicht,
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diagnostische Erkenntnisse angemessen zu berücksichtigen und die
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Ausrichtung auf Grobziele zu gewährleisten. Die breite Suche nach
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Interventionsmöglichkeiten, das Abschätzen von möglichen Wirkungen und
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Nebenfolgen vor der Wahl der Intervention sowie das fallbezogene
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Abwägen von geeignetem Interventionsmodus und -typ können den
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Unterstützungsprozess optimal leiten. Damit können unangemessene
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Interventionen und ein unnötiger Zusatzaufwand vermieden werden, weil
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der Individualität eines Falles Rechnung getragen wird.
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12.6.2 Evaluationsfragen
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Wenn – als Ergebnis dieses Prozessschrittes – ein Interventionsplan
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formuliert und dokumentiert ist, lohnt es sich, rückblickend das Vorgehen
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bei der Interventionsplanung noch einmal kritisch zu überprüfen. Dabei
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können die nachfolgenden Fragen hilfreich sein:
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• Wurden die Erkenntnisse aus Situationserfassung, Analyse und Diagnose
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einerseits und die Grobziele andererseits als Rahmen für die
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Interventionsplanung genutzt? Sind diagnostische Erkenntnisse in der
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Interventionsplanung ersichtlich? Ist ein Zusammenhang zu den
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vereinbarten Grobzielen ersichtlich?
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