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bedeutsamen Zielen zu unterstützen.
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11.3
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Zielfindung und Zielsetzung in Kooperation
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Als übergeordnete Orientierungslinie für die Zielfindung mit Klienten und
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Klientengruppen erachten wir die grundlegende Ausrichtung der Sozialen
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Arbeit als wegweisend ( Kap. 2.4). Auf welcher Ausdifferenzierungsebene
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Ziele auch formuliert werden, stets sollen sie die (Wieder-)Herstellung
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einer autonomen Lebenspraxis unterstützen, zur Bewältigung eines
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gelingenden Alltags beitragen sowie Inklusionsvermittlung und – wo
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angezeigt – Exklusionsverwaltung befördern. Diese Leitlinie bildet zwar
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eine Grundlage, handlungsleitend aber sind erst die gemeinsam mit
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Klientinnen herausgearbeiteten Zielsetzungen.
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Professionelle erkunden, was für Klientinnen aufgrund von
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Situationserfassung, Analyse und Diagnose subjektiv wichtig und
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bedeutsam ist und erarbeiten mit ihnen Ziele, die benennen, was sie besser
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bewältigen und erreichen möchten (wie z. B. Konflikte in der Familie oder
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Umgang mit dem eigenen Suchtverhalten). Diese Ziele werden auch
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Bildungsziele genannt, denn sie visieren einen Zuwachs an Kompetenzen in
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einem bestimmten Bereich an.
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Zielfindung mit wenig motivierten Klientinnen
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Soziale Arbeit hat häufig mit Klienten im Zwangskontext zu tun, die
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professionelle Hilfe nicht von sich aus gesucht haben und keine konkreten
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Vorstellungen vom Unterstützungsprozess haben, sich nicht festlegen
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wollen oder können, wenig motiviert sind. In der Praxis wird oftmals mit
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etwas Druck nachgeholfen, weil Professionelle im Sinne der Klienten zu
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handeln glauben, da sie ja deren Nutzen im Auge haben. Kognitivbehavioralen Ansätzen gemäß sollen Klienten durch Information, Appelle,
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Verhandeln oder durch strategisches Einsetzen professioneller Autorität
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beeinflusst oder überredet werden, damit sie (wieder) Kontrolle über ihre
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Lebenssituation erlangen (vgl. Conen/Cecchin 2013:55). Nachlassende
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Motivation oder Ausblenden der Abmachungen sind oft Zeichen dafür, dass
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dieses Überreden keine nachhaltige Wirkung gezeigt hat und nach dem
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falschen Motto »Wo mein Wille ist, ist dein Weg« (Lüttringhaus/Streich
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2007:137) gehandelt wurde. Der eigene Wille stellt auch im Zwangskontext
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das entscheidende Kriterium für eine Veränderung dar, und wenn er nicht
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vorhanden ist, lässt er sich auch nicht erzwingen. Es ist aber möglich, dass
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Professionelle in solchen Situationen für sich selbst Unterstützungsziele
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formulieren. Diese sollen eine Orientierungslinie für das eigene Handeln
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bilden, indem benannt wird, welche Erfahrungsfelder geschaffen werden
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sollen, durch die Klienten schließlich motiviert werden können, für sich
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selbst (wieder) Perspektiven zu entwickeln.
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Der ›nicht vorhandene Wille‹ kann einleuchtende Gründe haben. Er kann
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als Reaktion auf die Veränderungsbestrebungen der Professionellen
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betrachtet werden, möglichst autonom einen eigenen Weg zu beschreiten.
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Es kann auch sein, dass Klienten nicht vorschnell (liebgewonnene)
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Gewohnheiten aufgeben wollen, Loyalitätsgründe geltend machen oder auf
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