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Professionen sind eine besondere Art von Berufen. Es sind ›gehobene‹
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Berufe, mit hohem Einkommen, Status, Prestige, und das berufliche Handeln
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ist anspruchsvoll und qualitativ hochwertig. Um diese Sonderform eines
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Berufs zu verstehen, muss geklärt werden, was ein ›Beruf‹ ist. Unter Beruf
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wird eine bezahlte Tätigkeit verstanden, für die eine spezifische
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Qualifizierung, eine Ausbildung nötig ist. Aus wissenssoziologischer Sicht
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braucht jeder Beruf ein Mandat und eine Lizenz: Es braucht ein
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gesellschaftlich anerkanntes Wissen darüber, wozu und in welchem Bereich
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ein Beruf gut und nützlich ist (= gesellschaftlicher Auftrag, Mandat) und was
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die Angehörigen eines Berufs tun dürfen und tun sollen, und welche
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Ausbildungsanforderungen hierfür bestehen (= Lizenz). Ein Mandat wird
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den einzelnen Berufen allerdings nicht einfach zugewiesen, diese fordern
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die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe auch aktiv ein (vgl. Schütze
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1992:140, Müller 2012:956). Bei Professionen nun sind die Anforderungen
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an Mandat und Lizenz besonders hoch. Solche hohen Anforderungen sind
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dann nötig, wenn die Berufstätigkeit zentrale Bereiche menschlichen
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Lebens betrifft, wenn der Privat- oder sogar Intimbereich von Menschen
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berührt ist und deshalb auch Verletzungen in diesem sensiblen Bereich
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möglich sind. Dies trifft vor allem für drei Lebensbereiche zu, und dazu
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haben sich seit der frühen Neuzeit die drei sog. klassischen Professionen
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ausgebildet: Für den Bereich des menschlichen Körpers, seine Gesundheit
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und deren Gefährdung, haben Ärzte Mandat und Lizenz. Alles, was mit der
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menschlichen Seele und ihrer Gefährdung zusammenhängt, liegt (oder lag)
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in der Zuständigkeit von Geistlichen (heute auch in derjenigen von
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Psychologen und Psychotherapeutinnen). Und schließlich gehört alles, was
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mit den Rechten von Menschen und ihrer Verletzbarkeit zusammenhängt, in
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den Zuständigkeitsbereich von Juristinnen (vgl. Müller 2012a:957).
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Aus dem besonderen gesellschaftlichen Mandat von Professionen – der
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Zuständigkeit für wichtige und sensible Lebensbereiche – ergeben sich auch
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besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Lizenz, also
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hinsichtlich der Organisation von Ausbildung und der Tätigkeitsausübung.
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Daraus lassen sich die nachfolgend dargelegten exklusiven Merkmale von
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Professionen ableiten (vgl. Schütze 1992:135 ff., Combe/Helsper 2011:9 f.,
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Merten 2013a:671, Müller 2012:958, Galuske 2013:126).
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Gemeinnützige Aufgabe
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Probleme, zu deren Bearbeitung Professionen herangezogen werden, sind
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gesellschaftlich und individuell hoch bedeutsam. Die Kompetenz der
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Klienten jedoch reicht zur Problemlösung nicht aus. In dieser Situation
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hoher Gefährdung wäre eine marktförmige Hilfe unangemessen, da sie eine
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existentielle Abhängigkeit schaffen würde. Deshalb wird professionelle Hilfe
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quasi gemeinwirtschaftlich organisiert, indem Professionen von der
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Gesellschaft zur Problembearbeitung beauftragt werden und sich dabei zur
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Orientierung am Wohle des Klienten verpflichten. Aufgrund der
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Zuständigkeit für einen wichtigen und sensiblen Lebensbereich kann die
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Tätigkeit von Professionellen als Dienst an der Allgemeinheit interpretiert
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werden: Sie hat eine gemeinnützige Funktion. Zugleich sichert das
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gesellschaftliche Mandat den Professionellen ein Monopol bei den von
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ihnen erbrachten Leistungen (Exklusivität der Zuständigkeit,
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