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Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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Notrufe, Frauenberatungsstellen, Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt sowie Interessenvertretung von Frauen mit Behinderungen) sowie die
berufsständische Vereinigung des Deutschen Juristinnenbundes angehören.
Die Federführung liegt beim BMFSFJ. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im
Mai 2000 aufgenommen. Sie trifft sich vierteljährlich und behandelt jeweils
besondere Schwerpunktthemen, zu denen auch externe Experten/innen sowie weitere Ministerien hinzugezogen werden können. Die Arbeitsgruppe
hat beispielsweise praxisrelevante Begleitmaterialien zum Gewaltschutzgesetz entwickelt, die vom BMFSFJ in einer Mappe veröffentlicht wurden, und
beschäftigt sich mit aktuellen Fragestellungen wie z.B. Stalking, Gewalt gegen
Migrantinnen, Auswirkungen der Sozialrechtsreformen auf die Situation Gewalt betroffener Frauen etc.
Alle angekündigten Maßnahmen des Aktionsplanes sind inzwischen erfolgreich umgesetzt worden9. Auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse aus
Wissenschaft und Praxis soll der Aktionsplan fortgeschrieben werden.
Die Modelle und Steuerungsinstrumente aus der Gleichstellungspolitik
haben Schule gemacht. Nach dem Vorbild des „Frauen-Aktionsplanes“ von
1999 sind aus dem Bereich der Jugendpolitik seitdem zwei Aktionspläne der
Bundesregierung verabschiedet werden, die für den Schutz von Kindern und
Jugendlichen bedeutsam sind: 2003 wurde der Aktionsplan zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auf den
Weg gebracht; nach dem erfolgreichen Muster der beiden „Frauen“-BundLänder-Arbeitsgruppen wurde zur Steuerung dieses Aktionsplans 2003 eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexueller Gewalt eingerichtet10. Aktuell wurde im Jahr 2005 der Aktionsplan
der Bundesregierung für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010, ebenfalls unter Federführung der Jugendabteilung des BMFSFJ, auf den Weg gebracht. Auch hier wird zur Steuerung und Umsetzung die Einrichtung einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe erwogen.
Reaktionen der Bundesländer
Der Aktionsplan des Bundes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen war
auch als „Werbeinstrument“ zur Aufstellung eigener Aktionspläne für die
Bundesländer gedacht, die wegen des föderalen Systems der Bundesrepublik
maßgeblich für die meisten Aufgaben im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zuständig sind (so z.B. für Gesetzgebung, Infrastruktur
der Unterstützungseinrichtungen, Fortbildungen etc.). Die Hoffnungen des
9 BMFSFJ (Hg.) 2004: Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen. Materialien zur Gleichstellungspolitik Nr. 99/2004.
10 Download des Aktionsplanes unter www.bmfsfj.de (Politikbereich Kinder und Jugend/Kinder und Jugendliche schützen).