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Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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Recht so z.B. auch das Kinderrechteverbesserungsgesetz6, mit dem im Bereich
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des Kindschaftsrechtes ausdrücklich die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls für anwendbar
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erklärt wurden (siehe Rabe in diesem Band).
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Im Bereich der sog. öffentlichen Fürsorge, zu dem die Bereitstellung
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von Hilfsangeboten bei häuslicher Gewalt gehört, bestehen nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. Grundsätzlich sind hierfür Länder und
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Kommunen zuständig. Für die Förderung von Projekten und Maßnahmen in
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diesem Bereich muss ein – nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung
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restriktiv auszulegendes - Bundesinteresse bestehen, so z.B. bei der zeitlich
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begrenzten Förderung von Modellprojekten oder der wissenschaftlichen Begleitung von solchen Projekten, durch die der Bund innovative Ideen erprobt
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und übergreifende Erkenntnisse gewinnt, die für alle Bundesländer relevant
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sind. So hat der Bund in der Vergangenheit z.B. das erste deutsche Frauenhaus
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in Berlin als Modellvorhaben (gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung)
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gefördert, die Anlauf- und Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen
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mit Krisenwohnung „Wildwasser“, die Kooperationsprojekte gegen häusliche
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Gewalt BIG in Berlin und KIK in Kiel. Möglich sind auch Forschungen, für die
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ein Bundes- oder Ressortinteresse besteht, so z.B. aktuell die repräsentative
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Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, die erstmals verlässliche Daten für die Gewaltbetroffenheit von Frauen
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in Deutschland vorlegt7.
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Der Aktionsplan und seine Maßnahmen gegen häusliche Gewalt - ein Überblick
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Die grundlegenden Überlegungen für den ersten so genannten Aktionsplan
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der Bundesregierung, den „Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen
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Frauen“, der zum Modell für viele nachfolgende Konzepte dieser Art wurde, waren für den Bund, im Rahmen seines Kompetenzbereichs Maßnahmen
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zu bündeln und gleichzeitig ein Handlungsmodell zu schaffen, das für die
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föderale Ebene der Bundesländer ebenfalls nutzbar gemacht werden konnte und Kooperationsmöglichkeiten zwischen den entscheidenden Akteuren
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beinhaltete. Neben den inhaltlichen Vorschlägen mussten praktische Organisationsformen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen (Bund - Länder; Verwaltung - Nichtregierungsorganisationen) geschaffen werden, um die
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Aktivitäten der verschiedenen Akteure miteinander verbinden oder zumindest
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miteinander abgleichen und im Austausch miteinander verbessern zu können. Dieser Aktionsplan hat mit seinen Maßnahmen im Schwerpunktbereich
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BGBl. 2002 I, S. 1239.
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7 Schröttle/Müller 2004: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Im Auftrag des
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Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Download unter: www.bmfsfj.de
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(Stichwort Forschungsnetz – Forschungsberichte).
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