2026-001/documents/theory/diagnostics/handbuch-kinder-und-haeusliche-gewalt/pages/373.md

35 lines
2.5 KiB
Markdown

Die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt
375
zwischen Psychologischer Beratungsstelle und Allgemeinem Sozialen Dienst.
Die Termine für Mutter und Tochter werden auch nach der Trennung vom gewalttätigen Partner in größer werdenden Abständen zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Unterstützung der kindlichen Bewältigungsprozesse
fortgesetzt.
Plötzliche Trennung aufgrund von Flucht oder Platzverweis
Bettina ist dreizehn Jahre alt und vor einigen Wochen mit ihrer Mutter und
den zwei jüngeren Brüdern ins Frauenhaus geflohen. Die Trennungsphase
ist gekennzeichnet von Drohungen des Vaters und Zweifeln der Mutter, ob
sie die Trennung durchsetzen kann. Sie hat Angst vor einer Gewalteskalation und empfindet Schuldgefühle gegenüber ihren Söhnen, die sehr aggressiv
reagieren und die Trennung vom Vater ablehnen. Bettina zieht sich zurück
und versucht, es allen Recht zu machen. Den Vater möchte sie nicht sehen.
Ihre Mutter ist in Sorge um sie, hat aber nicht die Kraft, sich intensiver um sie
zu kümmern. Auf Anregung des Frauenhauses sucht sie die Psychologische
Beratungsstelle auf.
Es werden Termine mit Bettina vereinbart, die dazu dienen, sie in der Bewältigung der aktuellen Anforderungen zu bekräftigen. Inhalte der Gespräche
mit der Mutter betreffen vor allem das Thema Sicherheit, Einfühlung in das
Erleben von Bettina und die Stärkung der Mutter-Tochter-Beziehung. Kontakt
mit dem Vater wird von Seiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes aufgenommen. Nachdem sich die Lebenssituation der Familie stabilisiert hat, werden
die Termine, mit der Einladung, sich bei Bedarf wieder an die Beratungsstelle
zu wenden, beendet.
Trennung der Paarbeziehung, Aufrechterhaltung der Eltern- und Vater-Kindbeziehung
Christian ist vierzehn Jahre. Er lebt mit seinem fünfjährigen Bruder und seiner
Mutter zusammen. Zu seinem Vater, der in einer anderen Stadt arbeitet, hat
er unregelmäßig Kontakt. Frau C. hat ihren deutschen Mann in ihrem afrikanischen Heimatland kennengelernt und kam mit ihm nach Deutschland. Ihr
Mann kontrollierte, misshandelte und vergewaltigte sie. Mit Unterstützung
einer Verwandten trennte sie sich von ihrem Mann.
Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Frau C. leidet unter den Folgen der Gewaltbeziehung. Mit der Erziehung von Christian ist sie überlastet,
da sie ihm keine Grenzen setzen kann. Christian besucht eine teilstationäre
Jugendhilfeeinrichtung, von der der Vorschlag, die Psychologische Beratungsstelle einzubeziehen, ausgeht.