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Erfahrungen bei der Durchführung von Verfahrenspflegschaft
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erklären sich die Eltern bereit, eine Beratung aufzunehmen mit dem Ziel, eine
einverträgliche Elternverantwortung zu erwirken. Ich setze mich für eine Zusage der Eltern ein, dass Lisa bei einer Kinderpsychotherapeutin, bei der sie
früher schon einmal Stunden hatte, erneut vorgestellt wird. Da es absehbar
ist, dass der Streit der Eltern fortgeführt wird und es sich in den jeweiligen
häuslichen Atmosphären niederschlägt, sollen Stunden bei einer Therapeutin
der Entlastung des Kindes dienen.
Der weitere Fortgang kurz zusammengefasst: Die Eltern kamen über wenige Kontakte bei dem Beraterpaar nicht hinaus, die Kinderpsychotherapeutin,
zu der Lisa regelmäßig gebracht wurde, sah das Kind lange hin- und hergerissen, sich dann allmählich mehr zur Mutter zugehörig fühlend, Lisa sprach
sich mir gegenüber zaghaft für einen Lebensmittelpunkt bei ihr aus, weitere
Aufklärung zur häuslichen Gewalt fand nicht statt, der Richter bestimmte
auch in der Hauptsache, elf Monate nach der vorläufigen Entscheidung, den
Aufenthalt des Kindes bei der Mutter.
Resümee aus den Fallbeispielen
Die ausschnitthaft angeführten Beispiele zeigen: Für die Verfahrenspflegerin
können nicht immer alle Fragen beantwortet werden, auch nach intensiver
Auseinandersetzung mit dem Kind, seiner Situation und Position bleiben Unsicherheiten. Im Falle von Lisa hat sich die Verfahrenspflegerin von der rechthaberischen, dominanten Art des Vaters und der Überlegung leiten lassen,
dass es riskanter ist eine Tochter dem Vater anzuvertrauen, der die Mutter
vermutlich bedroht und geschlagen hat, als sie in die Obhut der psychisch
stabilen Mutter zu geben.
Ganz eindeutige Sachverhalte in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt
sind mir in meiner Praxis nicht begegnet. Dies könnte daran liegen, dass die
Gerichte bei klaren Sachverhalten mit objektivierbaren Belegen ohne die Einsetzung einer Verfahrenspflegschaft entscheiden.
Stärkt die Verfahrenspflegschaft die Rechtsposition von Kindern?
Intention der Installierung der Verfahrenspflegschaft war es, die eigenständigen Interessen des Kindes bei Gericht geltend zu machen und dem Kind
zu einer Subjektstellung im Verfahren zu verhelfen. Die Verfahrenspflegerin
trägt dazu bei, dass das Kind zu Wort kommt und seine Position, Situation
und Bedürfnisse in das Blickfeld aller Verfahrensbeteiligten und des entscheidenden Gerichts gerückt wird.
Wenn häusliche Gewalt eine Rolle spielt, kommen die Kinder im Gerichtsverfahren manchmal wenig zur Geltung. Der unerbittliche Streit, die Vorwürfe