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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
Resümee
In den letzten zehn Jahren hat sich die polizeiliche Intervention bei häuslicher
Gewalt deutlich verbessert. Der Schutz der Betroffenen, in der Mehrzahl
Frauen und ihre Kinder, wurde wesentlich ausgeweitet, die notwendige Kooperation mit den Jugendämtern forciert. Die rechtlichen Möglichkeiten für
die Polizei wurden optimiert, die Wegweisung und das Rückkehrverbot sind
mittlerweile eine polizeiliche Standardmaßnahme. Die Täter werden verstärkt für ihre Gewalthandlungen zur Verantwortung gezogen.
Auf diesen „Lorbeeren“ dürfen wir uns nicht ausruhen. Es wird immer
wieder Bereiche geben, in denen die polizeiliche Arbeit oder die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen verbessert werden kann.
Ein wichtiger Punkt für den möglichst umfassenden Schutz vor häuslicher
Gewalt ist für Frauen und ihre Kinder der Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Hier kann die Polizei nicht unmittelbar mitwirken. Wir erleben jedoch
nicht selten, dass Frauen Anzeigen erstatten und bei der Polizei Hilfe suchen,
weil der gewalttätige Partner im Rahmen von gerichtlich festgelegten Sorgeoder Umgangsrechten erneut Straftaten zum Nachteil der Frau und/oder ihrer
Kinder begeht. Damit sind alle im Vorfeld getroffenen Schutzmassnahmen wie
Wegweisung und Rückkehrverbot oder zivilrechtliche Schutzanordnungen
wirkungslos. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf.
Ausblick
Aus kriminalpolitischer und polizeilicher Sicht darf das Thema Kinder und
häusliche Gewalt nicht isoliert betrachtet werden. Jugendkriminalität, insbesondere die Gewaltkriminalität Jugendlicher, ist in den letzten Jahren in
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Jahren Präventions- aber auch Repressionsstrategien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Bevor erfolgsversprechende Strategien entwickelt werden
können, muss man sich mit den Ursachen jugendlicher Normabweichungen
beschäftigen.
Das Erleben von häuslicher Gewalt prägt die Entwicklung von Kindern
nachhaltig und kann ein Faktor für späteres normabweichendes Verhalten
sein. Der Zusammenhang zwischen dem Erleben familiärer Gewalt und eigener Gewalttätigkeit ist mittlerweile gut erforscht. Die Bundesregierung hat die
Bekämpfung von Gewalt, insbesondere im sozialen Nahraum, zu einem ihrer
Arbeitsschwerpunkte gemacht. So trat z.B. im November 2000 das „Gesetz zur
Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ in Kraft. Um die Auswirkungen des Gesetzes und der damit verbundenen Kampagne „Mehr Respekt vor Kindern“ zu
untersuchen, hat die Bundesregierung eine umfangreiche Studie bei Professor
Kai-D. Bussmann, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an