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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
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Resümee
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In den letzten zehn Jahren hat sich die polizeiliche Intervention bei häuslicher
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Gewalt deutlich verbessert. Der Schutz der Betroffenen, in der Mehrzahl
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Frauen und ihre Kinder, wurde wesentlich ausgeweitet, die notwendige Kooperation mit den Jugendämtern forciert. Die rechtlichen Möglichkeiten für
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die Polizei wurden optimiert, die Wegweisung und das Rückkehrverbot sind
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mittlerweile eine polizeiliche Standardmaßnahme. Die Täter werden verstärkt für ihre Gewalthandlungen zur Verantwortung gezogen.
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Auf diesen „Lorbeeren“ dürfen wir uns nicht ausruhen. Es wird immer
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wieder Bereiche geben, in denen die polizeiliche Arbeit oder die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen verbessert werden kann.
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Ein wichtiger Punkt für den möglichst umfassenden Schutz vor häuslicher
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Gewalt ist für Frauen und ihre Kinder der Bereich des Sorge- und Umgangsrechts. Hier kann die Polizei nicht unmittelbar mitwirken. Wir erleben jedoch
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nicht selten, dass Frauen Anzeigen erstatten und bei der Polizei Hilfe suchen,
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weil der gewalttätige Partner im Rahmen von gerichtlich festgelegten Sorgeoder Umgangsrechten erneut Straftaten zum Nachteil der Frau und/oder ihrer
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Kinder begeht. Damit sind alle im Vorfeld getroffenen Schutzmassnahmen wie
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Wegweisung und Rückkehrverbot oder zivilrechtliche Schutzanordnungen
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wirkungslos. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf.
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Ausblick
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Aus kriminalpolitischer und polizeilicher Sicht darf das Thema Kinder und
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häusliche Gewalt nicht isoliert betrachtet werden. Jugendkriminalität, insbesondere die Gewaltkriminalität Jugendlicher, ist in den letzten Jahren in
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Jahren Präventions- aber auch Repressionsstrategien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Bevor erfolgsversprechende Strategien entwickelt werden
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können, muss man sich mit den Ursachen jugendlicher Normabweichungen
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beschäftigen.
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Das Erleben von häuslicher Gewalt prägt die Entwicklung von Kindern
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nachhaltig und kann ein Faktor für späteres normabweichendes Verhalten
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sein. Der Zusammenhang zwischen dem Erleben familiärer Gewalt und eigener Gewalttätigkeit ist mittlerweile gut erforscht. Die Bundesregierung hat die
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Bekämpfung von Gewalt, insbesondere im sozialen Nahraum, zu einem ihrer
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Arbeitsschwerpunkte gemacht. So trat z.B. im November 2000 das „Gesetz zur
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Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ in Kraft. Um die Auswirkungen des Gesetzes und der damit verbundenen Kampagne „Mehr Respekt vor Kindern“ zu
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untersuchen, hat die Bundesregierung eine umfangreiche Studie bei Professor
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Kai-D. Bussmann, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an
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