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259 Martina Linke / Elke Plathe Kinder als Beteiligte im polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt In den letzten Jahren hat es bundesweit bei der Polizei positive Veränderungen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt gegeben. Das Thema ist in allen Bundesländern präsent. Es wurden Aus- und Fortbildungsprogramme entwickelt, Broschüren und Leitfäden erstellt sowie spezielle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Polizeidienststellen geschaffen. Die Polizeigesetze wurden überprüft und in vielen Ländern novelliert, um einen adäquaten Schutz von betroffenen Frauen und ihren Kindern zu gewährleisten. Bis Mitte der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts war häusliche Gewalt für die Polizei kein Thema. Einsätze wurden von der Einsatzzentrale, bei der alle Anrufe ankommen, unter dem Stichwort „Streitigkeiten“ oder „Familienstreitigkeiten“ vergeben und entsprechend bearbeitet. Die Bearbeitung sah meistens so aus, dass die „Streitenden“ ermahnt wurden sich zu vertragen. Weitere Maßnahmen erfolgten in der Regel nicht. Nur in schwerwiegenden Fällen, wenn unübersehbare Verletzungen bei den Betroffenen, meistens Frauen, vorhanden waren, wurde eine Strafanzeige gefertigt. Wenn Kinder in der Wohnung mitbetroffen waren, erfolgte in seltenen Fällen eine Benachrichtigung des Jugendamtes. Grundsätzlich waren solche Einsätze bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unbeliebt, weil sie sich nicht gerne in die „Privatangelegenheiten“ von Familien einmischen wollten. In vielen Fällen wussten sie auch nicht, was sie tun konnten. Es fehlte ihnen sowohl das Wissen um das Phänomen häusliche Gewalt als auch ein entsprechendes Handlungsinstrumentarium. Diese Probleme wurden von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen bei den Fortbildungsveranstaltungen zum Thema häusliche Gewalt, die ab 1999 in der Landespolizeischule Berlin durchgeführt wurden, geäußert.
Gegenwart Zehn Jahre später hat sich die polizeiliche Intervention bei häuslicher Gewalt deutlich verändert und verbessert. In Berlin haben wir als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sehr vom Berliner Interventionsprojekt bei Häuslicher Gewalt (BIG) profitiert (vgl. WiBIG 2004). Wir haben als Vertreterinnen des Polizeipräsidenten in Berlin gemeinsam mit weiteren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten über viele Jahre in Fachgruppen und im Steuerungsgremium bei BIG mitgearbeitet und waren am Runden Tisch des Landes Berlin vertreten. Schwerpunkt unserer Tätigkeit waren die Fachgremien „Kinder und Jugendliche“ sowie „polizeiliche Intervention bei häuslicher Gewalt“.