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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit
ein Veto ein. Aus einer anderen Organisation „durfte“ die in der Fachgruppe mitarbeitende Kollegin immer nur dann teilnehmen, wenn gerade keine
dringlichen Aufgaben anlagen.
Positive Entwicklungen in der Kooperation
Die positive Entwicklung der Fachgruppe Kinder/Jugendliche wurde durch
verschiedene Bedingungen beeinflusst. Der Rahmen bei BIG konsolidierte
sich, d.h. ich wurde ab 2001 als vorrangig für den Bereich verantwortliche
Koordinatorin eingestellt. Zuständigkeiten in den beteiligten Institutionen
konnten geklärt und verbindlich werden. Die kontinuierliche Begleitung
und die positiven Rückmeldungen in Bezug auf Arbeitsergebnisse durch
die wissenschaftliche Begleitung von BIG bestärkten das Kooperationsbündnis enorm. Die inhaltliche Verknüpfung der Arbeitsbereiche Frauenschutz
- Kinderschutz wurde auf kognitiver Ebene befördert durch die Rezeption
von Forschungsergebnissen (Kavemann 2002: 3-5), die einen deutlichen empirischen Zusammenhang zwischen der Misshandlung von Frauen und der
Gewalt gegen Kinder belegten. Die Veränderung gesellschaftlicher Normen
durch gesetzliche Neuerungen wie die Einführung des Gewaltschutzgesetzes
(2002), die polizeiliche Wegweisung (ASOG), die europaweite Proklamation
des Rechtes von Kindern auf gewaltfreie Erziehung (§1361 II BGB) sowie das
Kinderrechteverbesserungsgesetz (§ 1666a I BGB), brachte auch die Diskussion um die Frage voran: Wie muss wirksamer Schutz vor Gewalt für Frauen
und Kinder gestaltet sein?
Diese Voraussetzungen und die Verständigung darüber, dass es grundsätzlich Überschneidungen zwischen den Gewaltphänomenen Gewalt gegen
Mütter und Gewalt gegen Kinder gibt und dass das Miterleben von häuslicher
Gewalt in jedem Fall schädliche Auswirkungen auf Kinder hat, ermöglichten
die Erstellung von Leitmaximen (Präambel), auf die sich die Fachgruppe als
Grundlage für die weitere Arbeit verständigte.
ȡ „Im Kontext der „häuslichen Gewalt“ von Männern gegen Frauen erleben
Kinder und Jugendliche die Misshandlungssituation mit. Sie sind in vielfältiger Weise der gewalttätigen Atmosphäre in der Familie ausgesetzt und können über das Miterleben der Misshandlung der Mutter hinaus selbst direkte
körperliche und seelische Misshandlungen erleiden.
ȡ Wenn Kinder und Jugendliche mit zum Haushalt gehören, sind für die
von Gewalt betroffenen Minderjährigen zu ihrem Schutz zusätzliche Interventionen zu entwickeln, die in einer besonderen Weise zu planen und zu
gestalten sind.
ȡ Selbst erlebte oder beobachtete physische und/oder psychische Gewalt hat
seelische und psychosoziale Auswirkungen auf Kinder. Sie kann zu einer Beeinträchtigung der emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung
der betroffenen Mädchen und Jungen führen.