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Auftrag und Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe bei häuslicher Gewalt

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walt bei Besuchskontakten; oder aber sie lieben den gewalttätigen Vater und möchten (z.T. im Gegensatz zur Mutter) den Kontakt intensivieren. Die Vielschichtigkeit der Probleme ist mit einem Ruf nach alleinigem Sorgerecht für die Mutter nicht zu lösen, sondern erfordert individuelle Konzepte, die auch den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden (z.B. die eigenständige Anhörung der Kinder als Vorbereitung auf Hilfeplanverfahren; Aussetzung von Besuchsregelungen während des Frauenhausaufenhaltes; „Betreuter Umgang“ etc.). ȡ Aus Sicht der Mädchen und Jungen ist ein eigenes Antragsrecht auf Hilfen zur Erziehung dringend erforderlich. Kinder entscheiden sich nicht leichtfertig gegen ihre Eltern. Tun sie dies, benötigen sie Unterstützung bei der Wahl eines sicheren Lebensortes oder flankierender Unterstützungsangebote im Alltag. Eine Qualifizierung der Erziehungshilfen im Hinblick auf die Bearbeitung familialer Gewalterfahrungen von Mädchen und Jungen bei einer gleichzeitigen Mütterarbeit (seltener Elternarbeit) durch eine andere Fachkraft ist hier erforderlich. ȡ Qualität in der Erziehungshilfe bedeutet: Partizipation von Mädchen und Jungen; Stärkung ihrer Mitwirkung bei allen sie betreffenden Entscheidungen; Wunsch und Wahlrecht für die Kinder (und weniger für gewalttätige Mütter oder Väter). Wird z.B. die Doppelrolle des Jugendamts Elternförderung und Kinderschutz im ASD durch dieselbe Person wahrgenommen, geraten die Kinder leicht aus dem Blick. Kinder brauchen eigene Orte und Personen zur Entlastung vom familialen Beziehungsgefüge. Mütter brauchen Unterstützung damit sie dies erkennen können. ȡ Zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen benötigt die Jugendhilfe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Kenntnis ihrer eigenen Geschlechtsrolle eine klare Haltung zur Beendigung häuslicher Gewalt entwickelt haben und Mädchen und Jungen eine parteiliche Haltung zur Unterstützung anzubieten willens und in der Lage sind. Dies ist eine notwendige Voraussetzung, um sekundäre Traumatisierungen durch staatliche Intervention zu vermeiden. Die Jugendhilfe verkennt in großen Bereichen häusliche Gewalt. Sie entwickelt auch aufgrund ihrer Familienorientierung Konzepte, die zu kurz greifen, um das Problem zu lösen. Der professionelle Handlungsauftrag sollte den Schutz des Individuums in den Blick nehmen und ein interdisziplinär begründetes Konzept gewaltfreier familialer Lebensräume und sozialer Nahräume entwickeln und umsetzen. Die Jugendhilfe als soziale Integrationsinstanz für gewalterfahrene Kinder und Jugendliche ist herausgefordert, angesichts der wachsenden Sozialisationsanforderungen und zunehmenden Konflikte in Familien aktiv an der Gestaltung neuer unterstützender Settings für Mädchen und Jungen mitzuwirken. Dazu sind Runde Tische zur Gewaltprävention ein probates Mittel. Eigenständige Hilfen für Mädchen und Jungen sollten hier mit verortet sein.