37 lines
2.6 KiB
Markdown
37 lines
2.6 KiB
Markdown
Rechtlicher Schutz für Kinder vor häuslicher Gewalt
|
|
|
|
141
|
|
|
|
der Wohnung des Opfers aufzuhalten, Orte, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält, zum Beispiel auch Kindergärten oder Schulen, nicht aufzusuchen
|
|
oder es zu unterlassen, Kontakt mit dem Opfer herzustellen.
|
|
|
|
§ 2 Gewaltschutzgesetz
|
|
Ergänzend wirkt § 2 Gewaltschutzgesetz. Lebt die verletzte oder bedrohte
|
|
Person mit dem Täter in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt,
|
|
hierbei spielt es keine Rolle, ob die Parteien verheiratet sind oder nicht, hat sie
|
|
einen Anspruch auf zumindest zeitweise Überlassung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung. Die Verletzung muss entweder schwerwiegend
|
|
sein, so dass ein weiteres Zusammenleben mit dem Täter bereits nach einem
|
|
einmaligen Übergriff unzumutbar ist, oder es muss eine Wiederholungsgefahr bestehen. Wurde die geschädigte Person „nur“ bedroht, besteht die weitere rechtliche Voraussetzung, dass die Wohnungsüberlassung erforderlich
|
|
ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Der Begriff der unbilligen Härte ist
|
|
ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff, der im Gesetz nicht definiert,
|
|
aber anhand eines Beispiels konkretisiert wird. Hier besteht eine Schnittstelle
|
|
zum Kindeswohl.60
|
|
|
|
Verbindungslinien zum Kindeswohl und der Jugendhilfe
|
|
Die unbillige Härte im Rahmen einer Wohnungszuweisung an eine bedrohte
|
|
Person kann dann gegeben sein, wenn das Wohl eines im Haushalt lebenden
|
|
Kindes beeinträchtigt ist. In der Kommentarliteratur wird dies mit der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern begründet und vereinzelt darauf
|
|
hingewiesen, dass „das Miterleben von gewalttätigen Auseinandersetzungen
|
|
zwischen ihren Eltern (..) zur Traumatisierung führen kann.“61
|
|
Darüber hinaus verankert das Gewaltschutzgesetz die Beteiligung des Jugendamtes in bestimmten Verfahrenskonstellationen. Nach § 49a II FGG soll
|
|
das Familiengericht das zuständige Jugendamt in einem Verfahren zur Überlassung der Ehewohnung anhören, wenn Kinder in dem Haushalt leben und
|
|
der Antrag zur Überlassung abgelehnt wird.
|
|
Die rechtstatsächliche Untersuchung zum Gewaltschutzgesetz hat im Rahmen einer Befragung von insgesamt 215 weiblichen und 19 männlichen Antragstellern festgestellt, dass in knapp zwei Drittel der Fälle, in denen auch
|
|
60 Sind die Partner verheiratet und möchten sich trennen, findet sich in § 1361 II BGB für
|
|
den verletzten oder bedrohten Partner ein ähnlich formulierter Anspruch auf Überlassung der
|
|
gemeinsamen Ehewohnung zur alleinigen Nutzung. Auch hier werden die Voraussetzung der
|
|
„unbilligen Härte“ und der Bezug zum Kindeswohl formuliert.
|
|
61
|
|
|
|
Palandt/Brudermüller 2005, § 2 GewSchG, Rz.15
|