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Hochuli Freund
31.7.17 S. 271
Autonomieförderung durch systemische Fallbearbeitung Kooperative Prozessgestaltung in der Spitalsozialarbeit Noemi Burgener Die nachfolgend dokumentierte Fallbearbeitung fand im Kontext eines halbjährigen Praktikums in der Spitalsozialarbeit statt und wurde strukturiert nach der Methodik Kooperative Prozessgestaltung (KPG). Der Fokus lag auf den Schritten Situationserfassung, Analyse und Diagnose. Die Prozessschritte Zielsetzung, Interventionsplanung, Interventionsdurchführung und Evaluation wurden anschliessend von anderen Professionellen durchgeführt. Die gesamte Fallbearbeitung durch die Soziale Arbeit dauerte drei Monate, in denen fünf – längere und kürzere – Beratungsgespräche stattfanden.
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Kontext der Fallbearbeitung
Die Fallbearbeitung mit der Patientin Frau G. erfolgt in einer psychosomatischen Klinik (PSOMA), die zu einem kleineren Privatspital gehört. Als Sozialarbeiterin der spitalinternen Sozialberatung bin ich in jeder Fallbearbeitung interprofessionell tätig: Meine Kooperationspartner intern sind aus den Bereichen der Medizin, der Psychologie und der Pflege, extern sind es verschiedene Stellen wie etwa Arbeits- und Wohnintegration. Adressaten sind die Patientinnen und Patienten des Spitals und der Klinik mit ihren individuellen sozialen Systemen. Auch Mitarbeitende können das Angebot der Sozialberatung in Anspruch nehmen. Die Leistungen und Aufträge werden primär für die Klientel erbracht, deren Angehörigen und Bezugspersonen werden in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Die Sozialberatung bietet eine freiwillige Leistung an. In Kontakt trete ich mit Patienten, die den Wunsch nach Beratung äussern, oder mit Patientinnen, welche die oder der behandelnde Arzt oder Ärztin zum Auftrag für die Soziale Arbeit erklärt. Mein Auftrag als Sozialarbeiterin ist die Beratung und Vernetzung in sozialarbeiterischen Fragen sowie die Bedarfsabklärung und Organisation von Anschlusslösungen an den Spital- oder Klinikaufenthalt. Die Aufgaben der Sozialarbeitenden finden in ähnliche Rahmenbedingungen wie diejenigen der anderen Professionellen des Spitals und der psychosomatischen Klinik statt. Auf Grund der Abrechnungstarife der Leistungen für Patienten gilt eine effiziente Arbeitsweise als oberstes Gebot bei der Fallbearbeitung. Leistungen müssen in einer bestimmten Zeit erbracht werden, damit sie für das Spital wirtschaftlich sind. Neben einer effizienten Arbeitsweise gilt es in der 271