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Dienstbesprechungen und Berichtwesen die viel stärker legitimatorische Funktion haben und wenig Raum für Erörterung und Abwägung zulassen , andererseits gegenüber der Supervision (vgl. Galuske 2013:348 f.). Supervision bezieht sich auf die Person der Professionellen selbst und auf das professionelle Setting, in das sie eingebunden sind (vgl. ebd.:340). Hier werden die emotionalen Aspekte der Arbeitsbeziehung mit Klientinnen thematisiert und die Verwicklung der eigenen Person in einen Fall entwirrt. In einer fallbezogenen Evaluation hingegen werden die Bildungsprozesse von Klienten und die Gestaltung des professionellen Unterstützungsprozesses fokussiert. Es lässt sich sagen, dass Supervision die Voraussetzungen dafür schafft, dass ein Fall unverstellt von persönlichen Verstrickungen betrachtet und verstanden werden kann (wobei die Übergänge fließend sind, denn die Emotionen der Professionellen können auch strukturiert genutzt werden, um die Fallthematik erfassen zu können, Kap. 9.3, und um die Arbeitsbeziehung zu verbessern, Kap. 5.1). »Selbstevaluation ergänzt die psychohygienische Funktion der Supervision um die fachliche Dimension«, so hat von Spiegel (1994:18) den Unterschied auf den Punkt gebracht. Anders als Supervision und fallbezogene Evaluation sind die Begriffe Reflexion und Evaluation wenig trennscharf und werden manchmal synonym verwendet (z. B. bei Heiner 1998). Stimmer (2012) verwendet Reflexion als Überbegriff (und Selbstevaluation wird als eine der Methoden von Reflexion definiert). Üblicher jedoch ist, Reflexion als eine allgemeine, kontinuierliche Aufgabe von Professionellen zu sehen, die im Habitus verankert ist ( Kap. 6.2.2) und bei jedem Prozessschritt zum Tragen kommt. Evaluation als strukturierte, kriteriengeleitete Überprüfung des eigenen Handelns setzt demnach Reflexionsfähigkeit voraus und beinhaltet zugleich reflexive Aufgaben. Aufgabe von Evaluation Die große Bedeutung von Evaluation von fallbezogener Evaluation durch die Professionellen bis hin zu sozialwissenschaftlicher Fremdevaluation auf der Ebene der Organisation lässt sich mit Hilfe einer einfachen Frage erkennen: Was würde passieren, wenn die professionelle Arbeit in einer Organisation oder in einem Fall nie evaluiert würde? Dann wüssten Professionelle nie wirklich, ob das, was sie tun, eine Wirkung zeigt, geschweige denn, welche. Weder könnte überprüft werden, ob mit einem Angebot oder einer fallbezogenen Intervention die anvisierten Ziele erreicht werden, noch könnte beurteilt werden, ob es gelungen ist, einen Fall zu verstehen und ob sich der Aufwand in einem Fall gelohnt hat. Wenn nie beurteilt wird, inwiefern ein Unterstützungsprozess hilfreich war, dann sind auch keinerlei Anpassungen nötig. Gemeinsames Lernen wäre nicht möglich, Veränderungen in einer Organisation wären unnötig und die Profession hätte ein Legitimationsproblem. Denn wo Technologiewissen fehlt und Handeln nicht standardisierbar ist, sondern fallbezogen gestaltet wird ( Kap. 3.2.1), ist dieses sich selbst und das eigene Handeln erforschen (wollen) (vgl. Galuske 2013:350) ein Kernbestandteil von Professionskompetenz und professioneller Grundhaltung ( Kap. 6.2.2). Evaluation beinhaltet die Möglichkeit zu lernen aus den Fehlern ebenso wie aus erfolgreichen Prozessen. »Was hats gebracht?«, lautet bei Müller