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Verfahrensweise, Fälle in systematischer rekonstruktiver Weise zu
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bearbeiten. Haupert geht aus von der Sequentialität des Lebens als Abfolge
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von Öffnungs- und Schließungsprozessen, als biografietypische Reihung von
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Routine- und Krisenereignissen und als Abfolge von Entscheidungs- und
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Begründungssituationen. Fälle können nicht als Einzelsituation angesehen
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werden, sondern weisen auf Geschichten von Menschen hin, die es zu
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erheben und entschlüsseln gilt (vgl. Haupert 2007:68). Haupert geht davon
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aus, dass jede explizite Fallstruktur auf eine immanente
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Fallstrukturierungsgesetzlichkeit verweist, die es zu untersuchen gilt.
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Dieses Vorgehen schafft einen methodisch strukturierten
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»Interpretationsraum zum Verständnis fremder Welten, Milieus und
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Geschichten« (ebd.70). Sie hat zum Ziel, die strukturellen Bedingungen zu
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ergründen, die die (Lebens-)geschichte von Einzelnen, Gruppen,
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Organisationen als Aneignung von Identität bestimmen (vgl. Haupert 1997).
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Methodisch geht es zunächst darum zu bestimmen, was der Fall ist und
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ob gegebenenfalls ein Handlungsproblem feststellbar ist. Im Schritt der FallRekonstruktion werden anschließend die objektiven Daten (wie z. B.
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Geburtsort und -jahr, Schul- und Berufsabschluss, Familienstand etc.)
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interpretiert und darauf aufbauend führen Sozialarbeiter eine
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Sequenzanalyse durch, die zu ersten Hypothesen und einer Kernaussage
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über die Struktur des Falles (Strukturhypothese) führt. In
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gedankenexperimenteller Weise werden am bestehenden Text Lesarten
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entwickelt, kritisch reflektiert, bestätigt und – wenn falsifiziert – verworfen.
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Die weitere Analyse des Materials kann auch zu einer Modifizierung der
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Kernaussage und des eingangs bestimmten Handlungsproblems führen.
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Danach ist zu entscheiden, ob eine Intervention angezeigt ist oder nicht und
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wie sie allenfalls aussehen könnte. Zum methodischen Vorgehen zu
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letzterem finden sich aber keine klaren Hinweise.
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Haupert geht davon aus, dass die Kompetenz zur Fallaufbereitung und
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Analyse in der beschriebenen Art in der Ausbildung erworben werden soll.
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Die »rekonstruktiv verfahrende Kunstlehre« (Haupert 2007:76) findet
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ausschließlich auf der Ebene der Professionellen statt. Unklar ist, wie die
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diagnostischen Erkenntnisse den Klienten übermittelt und wie mögliche
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Interventionen entworfen werden.
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10.3.3 Narrativ-biografische Diagnostik
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Auf der Grundlage des Ansatzes der Biografieforschung (vgl. FischerRosenthal/Kohli 1987, Fischer-Rosenthal/Rosenthal 1997) haben Martina
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Goblirsch und Wolfram Fischer die Methode der narrativ-biografischen
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Diagnostik entwickelt. Diese geht davon aus, dass Menschen durch all das,
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was sie in ihrem Leben erfahren, erkennen und erleben in sich selbst
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grundlegende Orientierungsstrukturen aufbauen, die ihnen Halt und
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Sicherheit geben und damit zugleich die Möglichkeit, sich auf Neues
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einzulassen. Diese »generativen Strukturen des Erlebens und
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Handelns« (Fischer/Goblirsch 2011:130) sind funktional mit der konkreten
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Lebensgestaltung und -bewältigung verbunden, können aber Menschen
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nicht davor bewahren, dass sie in Situationen oder Umstände geraten, die
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sie selbst oder ihre Umwelt als problematisch einstufen. Die
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Orientierungsstrukturen sind nicht direkt zu erforschen, sie werden von
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